Düsseldorf. Drei Jahre nach einem der größten Polizei-Einsätze der NRW-Geschichte heizt ein Urteil den Streit um die Baumhaus-Räumung neu an.

Drei Jahre nach einem der größten Polizei-Einsätze der NRW-Geschichte zur Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst ist die Landesregierung erneut unter Rechtfertigungsdruck geraten. Grund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln von Anfang September, das Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) bescheinigte, damals Brandschutzmängel an den Hütten der Klimaaktivisten bloß „vorgeschoben“ zu haben.

„Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig“, sagte Scharrenbach am Freitag im Bauausschuss des Landtags. Man prüfe den Gang in die nächste Instanz. Erfolgreich geklagt hatte ein Baumhaus-Bewohner, der die Brandschutz-Begründung für die Räumungsaktion bezweifelte. Allerdings ist die Landesregierung gar nicht Verfahrensbeteiligte. Das Urteil richtete sich formal gegen die Stadt Kerpen, die seinerzeit vom Land zum Einschreiten gedrängt worden war.

Baumhäuser auf fremdem Grundstück benötigen eine Baugenehmigung

In der Sache zeigte sich Scharrenbach von dem Urteil unbeeindruckt. Baumhäuser seien nun mal „bauliche Anlagen“, für die man eine Baugenehmigung benötige. „Und die lag nicht vor.“ Der „Sofortvollzug“ der Räumung sei bei Brandgefahren zwingend. Wenn Behörden eine Ansammlung von illegal errichteten Bauten feststellten, dann gebe es „eine Verpflichtung zum Einschreiten“, so die Ministerin.

Seit 2012 hatten Waldbesetzer Dutzende von Baumhäusern in dem 200 Hektar großen Restwald unmittelbar an der Abbruchkante des rheinischen Braunkohle-Tagebaus bewohnt. Sie wollten den Energiekonzern RWE daran hindern, seine Rodungsgenehmigung zur Gewinnung der unter dem Hambach Forst lagernden Kohle zu nutzen. Während die rot-grüne Landesregierung und die beteiligten Kommunen jahrelang keine rechtliche Handhabe zur Auflösung der Aktivisten-Camps sahen, griff die schwarz-gelbe Landesregierung von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) vor der Rodungssaison im Herbst 2018 zu einem juristischen Kniff.

Polizisten häuften eine Million Arbeitsstunden an

Ähnlich wie zuvor bei der Räumung von Schrottimmobilien im Ruhrgebiet sollten die Behörden mit Hinweis auf Brandschutzmängel „Gefahr in Verzug“ attestieren und umgehend einschreiten. Mit Polizei-Hundertschaften aus ganz Deutschland gelang dies binnen fünf Tagen, wobei laut Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine Million Arbeitsstunden anfielen.

Inzwischen gilt der Einsatz als der teuerste und zugleich sinnloseste der Landesgeschichte. Eine parteiübergreifende Kommission für den Kohleausstieg in Deutschland verständigte sich nämlich wenig später darauf, dass der Hambacher Forst doch nicht mehr dem Tagebau weichen muss. Außerdem leben dort heute längst wieder zahlreiche Aktivisten in neuen Baumhäusern.

Die Opposition erhob am Freitag schwere Vorwürfe gegen Scharrenbach. „Es steht im Raum, ob die Ministerin Amts- und Machtmissbrauch und Rechtsbeugung begangen hat“, sagte der frühere Umweltminister Johannes Remmel (Grüne). Scharrenbach habe sich als „Hilfssheriff“ zur Räumung des Waldes hergegeben, was gar nicht ihre Aufgabe gewesen sei. „Das Gericht hat Ihnen bescheinigt, dass der Vorwand, den Sie gesucht haben, um den Wald zu räumen, der falsche war“, kritisierte auch SPD-Fraktionsvize Jochen Ott.

Unter Waldbesetzern waren gewalttätige Aktivisten

CDU-Bauexperte Fabian Schrumpf verwies auf anderslautende Eilbeschlüsse von Gerichten seit 2018 und erinnerte daran, dass sich unter den Waldbesetzern gewalttätige Aktivisten befunden hätten, die mit Zwillen und Molotowcocktails bewaffnet gewesen seien. Aus den Baumhäusern heraus seien Polizisten mit Fäkalien beworfen worden. „Das sollte man nicht hinter Auslegungsstreitigkeiten im Baurecht verstecken“, forderte Schrumpf.

Tatsächlich hatte das Oberverwaltungsgericht bereits 2018 geurteilt, dass die Aktivisten im Hambacher Forst keine friedliche Versammlung gebildet hätten und eine Räumung deshalb rechtens sei. Sprich: Den kreativen Hebel des Baurechts hätte die Landesregierung gar nicht benötigt.

Man könne einen gesellschaftlichen Konflikt um die Kohleverstromung „nicht mit dem Baurecht lösen“, kritisierte der SPD-Abgeordnete Stefan Kämmerling und forderte von Scharrenbach mehr Aufrichtigkeit. Es sei nicht zu erklären, warum heute im Hambacher Forst Dutzende Baumhäuser unbehelligt blieben, obwohl die Brandschutzmängel kaum geringer sein dürften als 2018. Nach Logik der Landesregierung gibt es inzwischen jedoch eine Allgemeinverfügung, die jeden Aktivisten quasi amtlich auf das Risiko hinweist: „Die Leute, die sich da aufhalten“, so Scharrenbach, „müssen wissen: Das ist nicht sicher. Ihr seid da nicht geschützt.“