Düsseldorf. NRW lockert die Corona-Schutzverordnung: Eigentlich fällige Maßnahmen bei Inzidenz über 50 sollen nicht greifen. Opposition übt scharfe Kritik.

Das NRW-Gesundheitsministerium hat die Corona-Schutzverordnung des Landes überraschend entschärft. Aufgrund der geringen Zahl schwerer Krankheitsverläufe und Krankenhauseinweisungen soll die sogenannte Inzidenzstufe 3 bis zum 19. August zunächst nicht greifen. Auch wenn Kommunen den Grenzwert von 50 Neuinfektionen (pro Woche und 100.000 Einwohner) dauerhaft überschreiten, müssen sie keine Gegenmaßnahmen wie die Schließung der Innengastronomie in Kraft setzen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bezeichnete den Schritt als „gut verantwortbar und geboten“.

Gäste in einem Restaurant in Essen: NRW setzt die
Gäste in einem Restaurant in Essen: NRW setzt die "Inzidenzstufe 3" bis zum 19. August aus. Das bedeutet, dass auch in Städten mit einer Inzidenz über 50 keine weiteren Einschränkungen drohen. So kann zum Beispiel die Innengastronomie geöffnet bleiben. © Bastian Haumann / FUNKE Foto Services | Unbekannt

Grünen-Gesundheitsexperte Mehrdad Mostofizadeh kritisierte dagegen „Durcheinander und Verwirrung“. Die Regierung Laschet agiere angesichts der Gefahren einer vierten Infektionswelle nach dem Motto „Augen zu und durch“. Bund und Länder wollen am 10. August über einen neuen Corona-Index beraten, der nicht nur die Zahl der Neuinfektionen berücksichtigt.

SPD-Oppositionsführer Thomas Kutschaty nannte das Aussetzen der Inzidenzstufe 3 unverantwortlich. "So sehr ich den einzelnen Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gastronomiebetrieben ein paar Tage mehr Freiheit gönne, wir mussten in der Vergangenheit zu oft lernen, welch fatale Auswirkungen solch kurzsichtige Entscheidungen nach sich ziehen", erklärte Kutschaty. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) erweise sich erneut als "schlechter Krisenmanager", der die Fehler aus dem vergangenen Herbst wiederhole.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hält die Änderung für „gut verantwortbar und geboten“.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hält die Änderung für „gut verantwortbar und geboten“. © Unbekannt | Unbekannt