Düsseldorf. NRW geht mit einem neuen Gesetz gegen Eigentümer vor, die Wohnraum kurzzeitig vermieten oder verwahrlosen lassen.

Seit dem 1. Juli ist in NRW ein „Wohnraumstärkungsgesetz“ zum Schutz von Mietern in Kraft, das Immobilienbesitzer, die aufs schnelle Geld schielen, vor Probleme stellen dürfte. NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) erklärte am Donnerstag die Details. Die Devise ist: "Keine krummen Geschäfte auf dem Rücken von Mietern".

Demnach sind zum Beispiel Eigentümer, deren Immobilie von einer Kommune für „unbewohnbar“ erklärt wird, bei einer Räumung in der Pflicht, sich um die weitere Unterbringung der Mieter zu kümmern. Besitzer von Schrottimmobilen dürfen demnach nicht mehr damit rechnen, dass sich die Stadt um Ersatzwohnungen bemüht. „Dafür muss der Vermieter sorgen“, so Scharrenbach. Findet er keinen Ersatz, muss er der Kommune die Unterbringungskosten ersetzen.

Kommunen schauen bei Kurzzeit-Vermietungen genauer hin

Schärfere Regeln gibt es nun auch für Immobilienbesitzer, die in Städten mit Zweckentfremdungssatzung Wohnungen an Urlauber vermieten, zum Beispiel über Portale wie „Airbnb“. Ab dem 1. Juli 2022 erhalten sie eine „Wohnraum-Identitätsnummer“, die sie in Wohnungsanzeigen angeben müssen.  Zweckentfremdungssatzungen haben zum Beispiel Köln, Bonn, Düsseldorf, Münster und Dortmund. Zweckentfremdung liegt zum Beispiel vor, wenn eine Wohnung länger als zwölf Wochen im Jahr zur Beherbergung von Touristen dient.

Wer Sammelunterkünfte an Werkvertragsarbeitnehmer oder Leiharbeiter vermietet, muss den Gemeinden melden, wo diese Unterkünfte sind und ein „Betriebskonzept“ vorlegen, das den Anforderungen an Platz, Hygiene und Sicherheit genügt.

Bei Verstößen drohen Strafen bis 500.000 Euro. Bisher endete der Strafrahmen bei 50.000 Euro.