Düsseldorf. Das Land will die Zweckentfremdung von Wohnraum - etwa durch ständige Kurzzeitvermietungen - mit einem geänderten Gesetz stärker beschränken.
NRW plant schärfere Regeln für Immobilienbesitzer, die Wohnungen an Kurzzeit-Urlauber vermieten, zum Beispiel über Portale wie „Airbnb“. Die Eigentümer sollen künftig dazu verpflichtet werden, in Anzeigen stets eine amtliche „Wohnraum-Identitätsnummer“ anzugeben, heißt es in einem Entwurf für ein Wohnraumstärkungsgesetz, den NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Mittwoch vorstellte.
Diese Pläne betreffen aber nur NRW-Städte, die eine Zweckentfremdungssatzung verabschiedet haben: Köln, Bonn, Dortmund, Münster, Düsseldorf, Aachen und Grevenbroich.
Zeitweise Vermietung nur noch für zwölf Wochen im Jahr
Bei solchen Kurzzeitvermietungen sollen die Städte künftig genau hinschauen und den Steuerbehörden die persönlichen Daten der Vermieter und die Wohnraum-Identitätsnummern mitteilen. Eigentümer, Bewohner, Verwalter, Vermittler sowie Energie- und Wasserversorger sollen verpflichtet werden, kostenlos Auskünfte über die Nutzung der Wohnung zu geben.
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In einer Zweckentfremdungssatzung könnte zum Beispiel festgelegt werden, dass die Beherbergung von Fremden auf zwölf Wochen im Jahr und Leerstand auf sechs Monate begrenzt wird. Bisher ist dieser Markt eine Grauzone, kontrolliert wird kaum.
Das Gesetz, das im Juli 2021 in Kraft treten und das Wohnungsaufsichtsgesetz ablösen soll, gäbe den Städten nicht nur bei den Kurzzeitvermietungen mehr Möglichkeiten, gegen Missstände vorzugehen.
Neueregelung erlaubt auch schnelleres Handeln
„99 Prozent der Eigentümer hatten noch nie Kontakt mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz, aber es gibt einen kleinen Kreis, der Schindluder mit Immobilien treibt“, sagte Scharrenbach. Daher sollen Kommunen Schrottimmobilien schneller für „unbewohnbar“ erklären können. Muss ein Haus oder eine Wohnung wegen gravierender Mängel geräumt werden, dann sollen künftig die Eigentümer die Kosten der Räumung tragen. Wer eine Immobilie verfallen lässt, läuft Gefahr, auf eigene Kosten zum Abriss gezwungen zu werden.
Unter dem Eindruck der zum Teil menschenunwürdigen Unterbringung von Werkvertragsarbeitnehmern plant das Land, solche Unterkünfte der Wohnungsaufsicht zu unterwerfen. Arbeitgeber müssten sich um gute Wohnbedingungen bemühen. Der Bau einer solchen Unterkunft müsste der Gemeinde frühzeitig angezeigt werden.