Düsseldorf. NRW erhöht den Kontrolldruck auf Corona-Testzentren. Wer “Phantom-Tests“ abrechnet oder bei der Qualität schlampt, hat es schwerer.
Das NRW-Gesundheitsministerium erhöht wegen des möglichen Abrechnungsbetrugs in Corona-Testzentren den Kontrolldruck. Man habe mit den Kommunen vereinbart, „dass künftig Teststellen verstärkt auch ohne Anlass einem Qualitätscheck unterzogen werden sollen“, erklärte das Ministerium am Dienstag. Zudem will Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) alle Teststellen in NRW anschreiben und darauf hinweisen, dass fortwährende Qualitätsmängel oder die Meldung falscher Zahlen zum Entzug der Zulassung führten. Die Landesregierung hat sogar die Bürger aufgerufen, Verdachtsfälle dem Gesundheitsamt zu melden – wenn sie „beispielsweise das Gefühl haben, dass bei ihrer Testung die nötigen Qualitätsstandards nicht eingehalten werden“.
In NRW mussten die Daten zu den Tests bereits archiviert werden
In NRW sorgt bereits seit März eine Landesverordnung dafür, dass die Anzahl der Tests täglich gemeldet werden muss und eine Pflicht zur einjährigen Archivierung der Daten zu den Testvorgängen gilt. „Die Erkenntnisse aus diesen Meldungen und Unterlagen können bei den geplanten Prüfungen helfen, Betrugsversuche bzw. -tatbestände zu identifizieren“, heißt es nun aus dem Gesundheitsministerium. Bislang wurden diese Möglichkeiten zur Überprüfung möglicher „Phantom-Tests“ offenbar nicht genutzt.
Formal sind für die Abrechnung von Tests die Kassenärztlichen Vereinigungen und der Bund zuständig, jedoch nicht die genehmigenden Kommunen. Deren Kontrollpflicht beschränkte sich auf Qualitäts- und Hygienemängel. „Ich bin froh, dass man sich auf Bundesebene jetzt schnell auf eine stärkere Kontrolle der Abrechnungen verständigt hat. Nordrhein-Westfalen ist für Überprüfung der Corona-Teststruktur gut vorbereitet“, erklärte Laumann.
18 Euro für einen Test, den es nie gab?
Der Rechercheverbund aus WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung hatte enthüllt, dass die Vergütung von Corona-Bürgertests großangelegten Betrug ermögliche. Die wie Pilze aus dem Boden schießenden Teststellen könnten ohne jeden Beleg beliebige Zahlen von angeblichen Abstrichen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen. Diese wiederum lassen sich die Kosten vom Bund erstatten. Die Erstattungssumme pro Test beträgt bislang bis zu 18 Euro. Die auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Staatsanwaltschaft Bochum ermittelt. Zudem war Kritik daran laut geworden, dass die Abstriche mancherorts medizinisch unfachmännisch nach einem kurzen Online-Einführungskurs genommen würden und womöglich nicht aussagekräftig seien.