Düsseldorf. Der Landtag stimmt am Donnerstag über ein neues Landeswassergesetz ab. Naturschützern geht es nicht weit genug.
Drei trockene Sommer in Folge schärfen in Nordrhein-Westfalen den Blick für das Thema Gewässerschutz. Der Landtag stimmt hat am Donnerstagabend das neue Landeswassergesetz verabschiedet, das laut NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) der öffentlichen Versorgung mit Trinkwasser „immer und uneingeschränkt“ Vorrang vor kommerziellen Interessen einräumt. „In dieser Konsequenz gibt es dies bisher in keinem anderen Bundesland“, so die Ministerin. Umweltverbände laufen aber Sturm gegen die Gesetzesnovelle. Wie ein Sprecher des Umweltministeriums berichtete, stimmten im Landtag die Abgeordneten von CDU, FDP und AfD für die Gesetzesvorlage. SPD und Grüne stimmten dagegen.
Trinkwasser vor kommerzieller Nutzung
Die Landesregierung betont, dass es ihr vor allem darum gehe, der Trinkwasserversorgung angesichts des fortschreitenden Klimawandels stets Vorrang vor allen anderen Wasserentnahmen zu geben. NRW gilt zwar als wasserreiches Land, aber die Dürre in den vergangenen Jahren führte lokal vorübergehend zu Engpässen. In solchen Fällen müssen alle anderen Wasser-Nutzer, zum Beispiel die Papierindustrie, zurückstehen. Selbst Mineralwasser-Hersteller haben im Ernstfall das Nachsehen, damit der Bevölkerung genügend Trinkwasser zur Verfügung steht.
Abbau von Bodenschätzen bald wieder in Wasserschutzgebieten möglich
Umstritten ist das Gesetz, weil es in Wasserschutzgebieten künftig wieder möglich ist, Bodenschätze wie Steine, Kies und Sand kommerziell abzubauen. Die Nachfrage nach Baustoffen für Gebäude und den Straßenbau ist groß, und es fällt der Industrie schwer, sie zu bedienen. Laut der Landesregierung gibt es bisher schon Ausnahmen vom Abbauverbot. „Wir drehen die Regeln nun um“, erklärt die Umweltministerin. „Die Bodenschatzgewinnung wird gestattet, aber nur unter den Bedingungen einer neuen und weitreichenden Wasserschutzgebietsverordnung.“ Erst wenn die in Kraft sei, werde der Abbau erlaubt. Das Schutzniveau für Gewässer bliebe damit hoch.
Streit um Gewässerschutzstreifen
Die Verbände kritisieren auch, dass Gewässerrandstreifen, die Flüsse und Seen vor Dünger und Pestiziden schützen sollen, aus dem Landeswassergesetz gestrichen werden. Das sei aber kein Problem, so die Landesregierung. Denn im Mai werde der Bundesrat grünes Licht für deutschlandweit einheitliche und strenge Regeln zu Gewässerrandstreifen geben.
Die Pläne des Bundes sähen einen Schutzstreifen von zehn Metern zwischen den Gewässern und Flächen vor, auf denen chemischer Pflanzenschutz betreiben werde, und bei Grünland einen Fünf-Meter-Randstreifen. „Am Ende werden wir Randstreifen für Fließgewässer mit einer Länge von 13.800 Kilometern haben“, so Heinen-Esser. Den Naturschutzverbänden geht das nicht weit genug. Die Gewässer seien nicht nur durch Pflanzenschutz-, sondern auch durch Düngemittel wie Phosphat und Nitrat und durch Feinsedimente gefährdet.