Essen. Städte in NRW können im Einzelfall Vorerkrankte schon jetzt früher impfen. Die Nachfrage ist groß.

Städte in NRW ermöglichen schon jetzt in größerem Umfang Menschen eine frühere Impfung, wenn die Betroffenen besondere Umstände gelten machen können. Die Kommunen dürfen laut einem Landeserlass von Ende Februar im Einzelfall Vorerkrankten eine vorzeitige Coronaschutzimpfung ermöglichen, die ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu befürchten haben.

Der Bedarf ist riesig: Allein in Essen wurden bislang rund 3700 Anträge auf eine Einzelfallentscheidung gestellt, mögliche Mehrfachanträge eingeschlossen (Stand Donnerstag). Es seien bisher etwa 600 Impfungen als Einzelfallentscheidung durchgeführt und weitere 200 terminiert worden, sagte eine Stadtsprecherin. „Wir versuchen täglich 100 und 150 Impfungen wegen einer Einzelfallentscheidung zu impfen.“

2500 Anträge auf eine Einzelfallentscheidung wurden bislang in Bochum gestellt

Auch in anderen Städten ist die Nachfrage enorm. Bochum etwa berichtet von 2500 Anträgen auf vorzeitige Impfung (Stand Dienstag). Über 520 dieser Impfungen sind nach Angaben der Stadt Bochum bislang abgeschlossen.

Geringer fallen die Zahlen in Oberhausen aus: Die Stadt berichtet von 344 Anträgen, darunter seien 15 sogenannte Höchstpriorisierungsanträge (Stand Mittwoch). Diese würden direkt zur Feuerwehr übergeleitet und Betroffene innerhalb weniger Tage geimpft. Es könne davon ausgegangen werden, dass alle eingegangenen Anträge bereits geimpft wurden.

Es melden sich schwerst Behinderte, Krebserkrankte oder Organtransplantierte

Die Städte nennen verschiedenste Gründe, die zu einer Impfung durch eine Einzelfallentscheidung geführt haben. Es meldeten sich Kontaktpersonen von Schwangeren nach der 30. Schwangerschaftswoche, Patienten in akuter Krebsbehandlung oder auch pflegende Angehörige, schwerstbehinderte Menschen mit multiplen Vorerkrankungen oder Patienten kurz nach einer Organtransplantation.

Der Härtefall-Erlass hatte ursprünglich ausschließlich Personen im Blick, deren Vorerkrankung nicht in der Corona-Impfverordnung des Bundes aufgeführt sind. Das Land hat nach Angaben aus den Kommunen den Städten aber einen Ermessensspielraum eingeräumt, bei multiplen Erkrankungen und höchstem Gesundheitsrisiko entsprechende Einzelfallentscheidungen auch darüber hinaus treffen zu können.

Das Land NRW hatte am Donnerstag den Städten mehr Flexibilität beim Impfen eingeräumt. Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen können nun schneller geimpft werden, wenn Kapazitäten in den Impfzentren diese Möglichkeit einräumen. Mehrere Städte hatte zuvor berichtet, dass sie längst Menschen unter 80 Jahren impfen könnten, dies aber noch nicht dürfen.