Düsseldorf. NRW lockert vorerst die Corona-Regeln, fürchtet aber die Wirkung der Virus-Mutationen auf das Infektionsgeschehen.

Friseure und Fußpfleger dürfen ab 1. März nach Terminvergabe wieder arbeiten. NRW führt mit der neuen Corona-Schutzverordnung schon ab Montag weitere Lockerungen ein, zum Beispiel beim Freizeitsport.

„Mit Augenmaß und schrittweise“ müssten die Öffnungsschritte erfolgen, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Freitag. Er hoffe darauf, dass durch „Disziplin, fortschreitende Impfungen und mehr Tests“ bis Anfang März weitere Öffnungen möglich werden. Steigende Corona-Inzidenzwerte gefährden allerdings dieses Ziel.

Schule/Musikunterricht:

Primarstufe und Abschlussklassen starten Montag mit Präsenz- oder Wechselmodellen in den Unterricht. Die Maskenpflicht wird in den Schulen verschärft. Für Kinder bis ins Grundschulalter ist ab Montag, 22. Februar, musikalischer Unterricht als Einzelunterricht wieder erlaubt. Im Freien können andere Bildungsangebote im Einzelunterricht wieder durchgeführt werden, zum Beispiel Schulungen für Tierhalter.

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Freizeitsport im Freien

Der Sport allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist ab Montag wieder zulässig. Personen oder Gruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben dürfen, müssen einen Mindestabstand von fünf Metern einhalten. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben vorerst geschlossen.

Bau- und Gartenmärkte

Die Ausnahme zum Verkauf von Schnittblumen und verderblichen Topfpflanzen gilt künftig auch für Gemüsepflanzen und Saatgut (Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln). Diese Waren – allerdings nur diese -- dürfen auch von Bau- und Gartenmärkten verkauft werden. Andere Sortimente sind ausgenommen.

Schlachthöfe

Die Pflicht von Schlachthöfen, Mitarbeiter regelmäßig auf das Coronavirus zu testen, jetzt auch mit Schnelltests, wird verlängert.

Diese Verordnungen gelten zunächst bis zum 7. März.