Düsseldorf. Trotz wochenlanger Schließungen sollen die NRW-Schulen ihre beweglichen Ferientage wie gewohnt um Karneval platzieren dürfen.
Trotz des wochenlangen Wegfalls von Präsenzunterricht für rund 2,5 Millionen Kinder in Nordrhein-Westfalen soll an den obligatorischen Karnevalsferien an vielen Schulen offenbar nicht gerüttelt werden. „Eine Streichung von beweglichen Ferientagen im Jahr 2021 in der Karnevalszeit, die an den einzelnen Schulen bereits festgelegt wurden, ist nicht vorgesehen“, zitierte das „Westfalen-Blatt“ am Mittwoch aus einem Schreiben von Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP). Es sei zwar denkbar, dass bewegliche Ferientage durch die jeweilige Schulkonferenz mit dem Schulträger vor Ort neu festgesetzt würden. Ein landesweites Nein zum kompletten Aussetzen von Präsenz- und Digitalunterricht an den närrischen Tagen ist aber offenbar nicht geplant.
Gebauer hatte zwar bereits im Dezember beim vorgezogenen Start in die Weihnachtsferien Sympathien für die Idee gezeigt, dafür lieber an den Karnevalstagen 2021 Unterricht anzubieten. Zumal es in diesem Jahr keine Veranstaltungen und Umzüge geben wird. Doch in die Hoheit der Schulen über die Terminierung ihrer beweglichen Ferientage will Düsseldorf augenscheinlich nicht eingreifen. Obwohl im Dezember die lange Dauer des Lockdowns gar nicht absehbar war.
Landesbehörden können Karneval kein Dienstfrei nehmen
Dies sorgt bei Elternverbänden für Unverständnis. Der Rosenmontag fällt auf dem 15. Februar – ausgerechnet der erste Werktag nach der von Bund und Ländern gesetzten Frist für den aktuellen Lockdown. In vielen Familien gab es bis zuletzt die Hoffnung, dass zumindest bei jüngeren Kindern mit Wechselunterricht-Modellen gestartet werden könnte. Nach dem wochenlangen „Distanzunterricht“, der vielerorts mehr schlecht als recht funktionieren soll, benötigen viele Kinder wieder dringend einen geregelten Tagesablauf.
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte in diesem Jahr die sonst großzügigen Dienstfrei-Regelungen für Landesbehörden gestrichen, da aus Gründen des Infektionsschutzes ohnehin keine Karnevalsfeiern möglich seien. Dass Schulen dennoch eine fünfte Jahreszeit ohne Unterrichtsangebot ausrufen dürfen, erschließt sich nicht jedem Elternvertreter.