Münster. Eine Grundschülerin sah ihr Recht auf Bildung gefährdet und stellte einen Eilantrag gegen den Distanzunterricht. Den wies das OVG NRW aber ab.

In Nordrhein-Westfalen bleibt es in der Corona-Pandemie vorerst beim Distanzunterricht an Schulen. Das steht nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für NRW von Freitag (22. Januar) fest.

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Wie das Gericht mitteilte, hat es den Antrag einer Grundschülerin aus Köln abgewiesen. Die Zweitklässlerin hatte sich per Eilverfahren gegen die Coronabetreuungsverordnung des Landes gewandt.

Grundschülerin: Recht auf Bildung und schulische Förderung verletzt

Die Schülerin sah ihr Recht auf Bildung und schulische Förderung verletzt. Der Distanzunterricht stelle für Grundschüler keine geeignete Unterrichtsform dar. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 13 B 47/21.NE).

Dem schloss sich das OVG nicht an. Schulschließungen seien in der derzeitigen Lage in der Corona-Krise wohl verhältnismäßig. Der Gesetzgeber dürfte angesichts der hohen Zahlen bei den Neuinfektionen dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung Vorrang einräumen.

Gericht: Digitale Angebote federn gravierende Folgen ab

Die Folgen für Schüler und Eltern seien zwar gravierend, argumentierte der 13. Senat des OVG, würden aber zumindest zum Teil durch digitale oder analoge Lernangebote abgefedert.

In der Begründung betonen die OVG-Richter, dass das Land im November zuerst anderen Maßnahmen den Vorzug gegeben habe, um zu versuchen, den normalen Schulbetrieb aufrecht zu erhalten.

Distanzunterricht kam erst, als das andere Maßnahmen das Virus nicht stoppten

Erst als die Verbreitung des Virus dadurch nicht eingedämmt werden konnte, sei es zur zeitweisen Umstellung auf den Distanzunterricht gekommen.

Das OVG wollte noch am Freitag über drei weitere anhängige Anträge zum Thema Präsenzunterricht entscheiden. (dpa)