Düsseldorf. . Da wegen der Pandemie Karneval flachfallen wird in diesem Jahr, entfalle auch der Grund für die Dienstbefreiung, heißt es zur Begründung.

Wegen der Corona-Pandemie wird es in diesem Jahr in den Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen kein dienstfrei an Rosenmontag geben. Das hat die Landesregierung am Dienstag beschlossen. In den Karnevalshochburgen Düsseldorf und Köln seien angesichts der Pandemie und der daraus resultierenden Einschränkungen die geplanten Rosenmontagszüge bereits abgesagt worden, teilte das Innenministerium am Dienstag mit. Damit sei die Begründung für ein Beibehalten der bisherigen Dienstzeitregelung für den Rosenmontag 2021 entfallen.

Dienstbefreiung aufgrund von erschwerter Erreichbarkeit

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Der Rosenmontag ist nach dem geltenden Arbeitszeitrecht sowohl für Beamte als auch Tarifbeschäftigte in Nordrhein-Westfalen zwar grundsätzlich ein Arbeitstag. In der Vergangenheit hatte die Landesregierung jedoch angeordnet, dass an diesem Tag an allen Behörden in Düsseldorf der Dienst entfällt. Behörden außerhalb von Düsseldorf wurden dazu ermächtigt, nach eigenem Ermessen dienstfrei zu geben.

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Die alljährliche Regelung, die Behörden am Rosenmontag vom Dienst zu befreien, geht auf einen Beschluss der Landesregierung von 1970 zurück. Die Behörden in Düsseldorf und andernorts seien normalerweise aufgrund der großen Karnevalsumzüge, abgesperrter Innenstädte und großer Menschenansammlungen nur schwer zu erreichen, war als Begründung genannt worden. (dpa)