Münster. Das NRW-Oberverwaltungsgericht Münster hat das Versammlungsverbot an Silvester gekippt. Das ändert aber nichts an den “Party-Beschränkungen“.
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat ein vom Land verhängtes Demonstrationsverbot für Silvester und den Neujahrstag kurzfristig aufgehoben. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte einen entsprechenden Beschluss des Münsteraner Gerichts vom Donnerstag. Vom Gericht selbst gab es am Silvesterabend keine Bestätigung mehr. Zuvor hatte der WDR berichtet.
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Die Landesregierung hatte in der Corona-Schutzverordnung für den 31.12. und den 1.1. Demonstrationen grundsätzlich untersagt. Dahinter stand die Sorge, dass angemeldete Versammlungen missbraucht werden könnten, um das Verbot von Silvesterfeiern zu umgehen. Die Richter befanden, diese Regelung sei rechtswidrig und unverhältnismäßig - die Behörden könnten den Infektionsschutz auch ohne das pauschale Versammlungsverbot gewährleisten.
Die Polizeidienststellen im Land seien deshalb kurz vor dem Jahreswechsel über die neue Rechtslage informiert worden, bestätigte der Ministeriumssprecher. Sollten Demonstrationen nun noch kurzfristig angemeldet werden, würde die Polizei als Aufsichtsbehörde sie entsprechend überwachen. (dpa)