Essen. Rund 200.000 Menschen arbeiten bei den Caritas-Einrichtungen in NRW. Sie sollen nun doch bis spätestens im Juni eine Corona-Prämie erhalten.
Die Caritas-Beschäftigten in NRW erhalten nun doch eine Corona-Prämie. Analog zum öffentlichen Dienst sollen Arbeitnehmer je nach Einkommen einmalig steuer- und abgabenfrei zwischen 300 und 600 Euro erhalten. Azubis und Praktikanten erhalten 225 Euro. Das teilten Mitarbeitervertreter am Freitagmorgen mit. Ausgenommen seien wie beim öffentlichen Dienst Ärzte. Die eigentlichen Tarifverhandlungen um mehr Lohn für die bundesweit rund 690.000 Caritas-Beschäftigten wurden indes vertagt.
Sie seien sehr froh, dass die Corona-Prämie für die Caritas endlich komme, sagte Thomas Rühl, Sprecher der Caritas-Mitarbeiterseite am Freitag. „Das ist ein gutes Zeichen der Anerkennung geleisteter Arbeit unter schwierigen Bedingungen.“
Die Auszahlung soll spätestens im Juni 2021 erfolgen. Sie wird aller Voraussicht auch dann noch abgabenfrei sein, weil im Bund der Auszahlungszeitraum für steuerfreie Mitarbeiterprämien von bis zu 1500 Euro in der Krise verlängert werden soll.
Stundenlange Verhandlungen bis in den Donnerstagabend hinein
Zuletzt wurde befürchtet, dass ausgerechnet die Beschäftigten in den rund 25.000 sozialen Einrichtungen wie Kitas, Seniorenheimen, Behindertenhilfe und Kliniken, die deutschlandweit an die Caritas angeschlossen sind, keine Prämie für Leistungen in der Corona-Pandemie erhalten könnten.
Die Dienstgeber - so wird die Arbeitgeberseite genannt - hatten die Sonderzahlung von der Annahme ihrer Forderungen in der laufenden Tarifrunde abhängig gemacht. Nach stundenlangen Verhandlungen bis in den Donnerstagabend hinein seien sie aber davon abgerückt, heißt es in der Mitteilung der Mitarbeitervertreter.
Lohn-Plus auf dem Niveau des öffentlichen Dienstes erwartet
Seit Oktober wird bei der Caritas um ein Lohn-Plus gerungen, von dem rund 200.000 Beschäftigte allein in NRW profitieren würden. Zwar hat man sich beim Zuwachs offenbar auf dem Niveau des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst angenähert. Das würde 3,2 Prozent mehr Geld in zwei Schritten bedeuten. Streitpunkt bleibt aus Sicht der Mitarbeiterseite aber ein Forderungspapier der Dienstgeber, das „Einschnitte in Leistungen und Ansprüche enthält“.
Die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände haben ein eigenes Arbeitsvertragsrecht. Mitarbeiter und Dienstgeber verhandeln in einer arbeitsrechtlichen Kommission in reinen Gesprächsrunden. Ein Streikrecht gibt es nicht.