Düsseldorf. 250 Stalker hat die NRW-Justiz im vergangenen Jahr bestraft - etwas mehr als im Vorjahr. Stalker terrorisieren andere durch Nachstellung.

Die nordrhein-westfälische Justiz hat im vergangenen Jahr 250 sogenannte Stalker bestraft. Das waren etwas mehr als im Jahr zuvor, als 242 Fälle bei der Justiz aktenkundig wurden, wie das NRW-Justizministerium auf dpa-Anfrage mitteilte.

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In 168 Fällen seien die Verdächtigen 2019 per Strafbefehl abgeurteilt worden, in 82 Fällen erfolgten Verurteilungen nach einer Gerichtsverhandlung.

Stalkern drohen bis zu drei Jahren Haft

Sogenannte Stalker terrorisieren ihre Mitmenschen, indem sie ihnen auflauern, ihnen nachstellen oder sie mit Anrufen bombardieren. Stalking wird in Paragraf 238 des Strafgesetzbuches als Nachstellung bezeichnet. Die Nachstellung kann mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden.

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Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hatte unlängst eine Verschärfung des Stalking-Paragrafen gefordert. Stalking-Opfer müssten vor besonders hartnäckigen Tätern und besonders schwerwiegenden Nachstellungen besser geschützt werden. (dpa)