Düsseldorf. Erschlagene Autofahrerin: Experten mahnten bei schlampiger Schallschutzwand-Platte einen statischen Sondernachweis an, der nie kam.
Der tödliche Baupfusch an der A3-Schallschutzwand hätte offenbar bereits bei der Bauabnahme 2008 auffallen müssen. Das geht aus den neuesten Erkenntnissen zur Unglückursache hervor, die der Landesbetrieb „Straßen NRW“ am Mittwochabend öffentlich machte.
Danach wurde vor zwölf Jahren nach Fertigstellung der Schallschutzwand im Abnahmeprotokoll ausdrücklich „die improvisierte Konstruktion als Mangel aufgeführt und nur unter dem Vorbehalt eines statischen Nachweises abgenommen, der trotz mehrfacher Aufforderung nicht erbracht wurde“, so "Straßen NRW". Die verantwortliche Baufirma sei mittlerweile insolvent. Warum die Bauaufsicht nicht mehr nachgefasst hat, ist Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.
Sieben weitere Schallschutzplatten unsauber montiert
Vor zehn Tagen war eine 66-Jährige Kölnerin von einer herabstürzenden Betonplatte in ihrem Auto erschlagen worden. Polizei und Sachverständige suchen seither nach der genauen Ursache. Das tonnenschwere Teil hatte sich auf der A3 zwischen dem Kreuz Köln-Ost und der Anschlussstelle Köln-Dellbrück aus einer Lärmschutzwand gelöst und den vorbeifahrenden Wagen zerquetscht.
Inzwischen steht fest: An der Unfallstelle wurde laut „Straßen NRW“ an insgesamt sieben Lärmschutzplatten damals offenbar aus Platzgründen bewusst mit geschweißten Winkeln improvisiert. Bei den vorgeschriebenen Routineprüfungen waren die verdeckten Mängel später nicht mehr erkannt worden.
66-jährige Frau wurde auf der A3 erschlagen
Darüber hinaus fanden die Experten an der A3 auch an grundsätzlich regelkonformen Konstruktionen in mehreren Fällen unsaubere Ausführungen, die jedoch die Standsicherheit der Schallschutzwände nicht beeinträchtigt haben sollen.
Insgesamt gibt es in NRW an 25 Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen Schallschutzwände mit sogenannten Vorsatzschalen, wie sie am Unglücksort verbaut wurden. Bislang gebe es dort jedoch keine Hinweise auf Mängel, so „Straßen NRW“.