Gelsenkirchen/Wuppertal. Bewohner, Mitarbeiter und Besucher von Pflegeheimen sollen in NRW auf das Coronavirus getestet werden. Das stellt viele Betreiber vor Probleme.

Die anlaufenden Corona-Schnelltests für Bewohner, Mitarbeiter und Besucher von Pflegeheimen und ambulanten Diensten stellen die Betreiber vor Personalprobleme. „Es ist zwar absolut zu begrüßen, dass wir auf diese Weise Infektionen herausfiltern können. Aktuell haben wir aber einfach das Personal nicht dafür“, sagte Roland Weigel, Sprecher der Ruhrgebietskonferenz Pflege, einer Interessensvertretung mehrerer Heime und Pflegedienste aus dem Ruhrgebiet.

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„Anders als im Frühjahr bei der Schutzausrüstung ist die Beschaffung im Moment nicht das große Problem“, so die Einschätzung Weigels. Über Einkaufsgemeinschaften sei es den vielen Trägern gelungen, an Tests zu kommen.

Apotheker: Marktsituation bei Corona-Schnelltests angespannt

Andere, darunter der Paritätische Wohlfahrtsverband NRW sowie der Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW sehen die Verfügbarkeit der Antigen-Tests kritischer. Sie seien weder in ausreichendem Maße verfügbar, noch sei klar, wer das Personal dafür schule und wie der nicht unerhebliche Zusatzaufwand refinanziert werden soll, betonte etwa Sebastian Riebandt, Fachreferent stationäre Pflege beim Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW. Auch der Apothekerverband Nordrhein sprach bei den qualitativ besseren Tests von einer angespannten Marktsituation.

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Laut Bundesgesundheitsministerium sollen die Antigen-Schnelltests in Pflegeheimen und ambulanten Diensten dazu beitragen, Bewohner, Personal und Besucher besser zu schützen. Die Einrichtungen müssen dazu ein Test-Konzept erstellen und beim Gesundheitsamt einreichen.

Dies binde weitere Personalressourcen und sorge derzeit für große Verunsicherung in vielen Heimen. „Da entsteht gerade ein Sammelsurium an Strategien“, sagte Weigel. Koordination durch Gesundheitsämter wäre da eine Seltenheit. Zudem entstehe ein Flickenteppich, etwa bei den Regelungen für Besucher.

Positives Schnelltest-Ergebnis muss durch PCR-Test bestätigt werden

Bei den Antigen-Schnelltests müssen Proben zum Auswerten nicht ins Labor gebracht werden. Sie gelten aber als nicht so genau wie sonst genutzte PCR-Tests. Vornehmen müssen sie medizinisch geschultes Personal. Laut Robert Koch-Institut (RKI) muss ein positives Ergebnis eines Schnelltests durch einen PCR-Test bestätigt werden. In den Heimen können dann bis zu 20 Tests pro Monat pro Bewohner auf Kassenkosten finanziert werden. (dpa)