Düsseldorf. Wir haben Euch gewarnt, signalisiert Solingen der Landesregierung. Die Stadt hält das Verbot von Klassenteilungen weiterhin für falsch.
Solingen wehrt sich mit einer so genannten „Remonstration“ gegen das von der Landesregierung gegen diese Stadt verhängte Verbot der Teilung von Schulklassen. Diese Weisung halte man vor Ort „für falsch“, steht in einem Schreiben des Solinger Oberbürgermeisters Tim Kurzbach (SPD) und des Beigeordneten Jan Wenzel an NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), das dieser Redaktion vorliegt.
Die Stadt sieht ein „nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial“ durch die vielen Coronainfektionen vor Ort. Weitere Erkrankungen im Schulbereich seien zu erwarten. Derzeit (Stand 4. November) seien mit 21 nahezu die Hälfte der Solinger Schulen von Covi-19-Fällen betroffen, rund 1000 Schüler befinden sich demnach in Quarantäne. Die Kommune spricht von einer „erheblichen konkreten Gefahr“, dass aus Familien Infektionen in die Schulen getragen werden.
Kommune meint: Genügend PC für Distanzunterricht vorhanden
Die Schulleitungen tragen dem OB zufolge den Plan, Klassen in Präsenz- und Distanzunterricht zu teilen, mit und halten das auch für organisierbar, weil rund 5000 Tablet-PC in den Schulen zur Verfügung stünden.
Eine „Remonstration“ bedeutet, dass Beamte Einwände gegen eine Entscheidung von Behörden haben, weil sie zum Beispiel gegen die Fürsorgepflicht des Staates verstoßen. Damit geht die Schadenshaftung automatisch an den Vorgesetzten über, hier an die Landesregierung. Das bedeutet, dass NRW die Verantwortung trägt für ein gerfährliches Infektionsgeschehen an Schulen. Die Stadt kann dann sagen: Wir haben davor gewarnt.
Sorge um die Akzeptanz der Coronamaßnahmen
Die Landesregierung hatte das Verbot des „Solinger Modells“ damit begründet, dass es zwar in Solingen ein massives Infektionsgeschehen gebe, nicht aber in den dortigen Schulen. Das Land befürchtet zudem, dass die Akzeptanz der neuen Corona-Schutzmaßnahmen in der Bevölkerung abnehmen könnte, wenn nun doch Schulen und Kitas flächendeckend geschlossen werden sollten.