Düsseldorf. Der NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) bleibt wohl bis zum 3. November in häuslicher Quarantäne. Ein Mitarbeiter wurde positiv getestet.

Wegen eines positiven Corona-Tests in seinem dienstlichen Umfeld ist NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) in häuslicher Quarantäne. Als Kontaktperson ersten Grades sei für den Ressortchef vom zuständigen Gesundheitsamt eine Quarantäne bis 3. November vorgesehen, sagte eine Ministeriumssprecherin am Montag. Biesenbach sei symptomfrei. Er könne vom Homeoffice aus arbeiten.

Corona: NRW-Justizminister bis zum 3. November in Quarantäne

Bei der positiv getesteten Person handelt es sich den Angaben zufolge um einen engen Mitarbeiter Biesenbachs. Der Infizierte habe sofort alle Kontaktpersonen informiert. Es seien „einige Mitarbeiter“ des Ministeriums betroffen, die sich in freiwillige Quarantäne begeben hätten, erklärte die Ministeriumssprecherin weiter. Biesenbach sei symptomfrei. „Wir hoffen auf eine Testmöglichkeit morgen.“

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Die vorsorgliche Quarantäne des Justizministers hat nach Angaben der Staatskanzlei keine Auswirkungen auf die Sitzung des Landeskabinetts in dieser Woche. Das Landeskabinett halte sich in seinen Sitzungen an die Abstands- und Hygieneregeln und tage in vielen Fällen virtuell. An diesem Dienstag sei eine Präsenzsitzung im Stadttor geplant, bei der Biesenbach von einem anderen Kabinettsmitglied vertreten werde.

Corona: Ina Scharrenbach (CDU) hat Quarantäne wieder verlassen

Biesenbach ist damit der zweite Politiker der NRW-Landesregierung, der sich in häusliche Quarantäne begeben muss. Weil eine Person aus ihrem Büroumfeld positiv auf das Coronavirus getestet wurde, sagte NRW-Heimatministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Freitagmorgen eine Pressekonferenz ab und begab sich zunächst umgehend in häusliche Quarantäne. Bei einem Schnelltest wurde bei der Ministerin aber keine Covid-19-Infektion festgestellt. „Passt weiter auf Euch auf und allen Corona-Infizierten gute und schnelle Genesung!“, twitterte die 44-Jährige am Vormittag. Mittlerweile durfte sie die Quarantäne wieder verlassen.

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Nach Rücksprache mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt lag kein enger Kontakt mit der positiv getesteten Person im Sinne der Richtlinien des Robert Koch-Instituts vor, erläuterte ein Sprecher des Bauministeriums. Eine Quarantäne sei also nicht erforderlich. Scharrenbach hatte auch einen Schnelltest gemacht, der negativ war.

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