Düsseldorf. Wer eine leerstehende Immobilie verfallen lässt, soll von den Städten leichter zum Zwangsabriss verpflichtet werden können.
Mehr Grün auf öffentlichen Gebäuden, Erleichterungen bei der nachträglichen Wärmedämmung und mehr Druck auf Eigentümer, die ihr Haus verfallen lassen – NRW plant einschneidende Veränderungen in der Landesbauordnung für mehr Klimaschutz und weniger Hindernisse bei Baugenehmigungen.
NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) hat am Donnerstag geplante Änderungen bei der Bauordnung vorgestellt. Demnach möchte das Land Immobilienbesitzer unter Druck setzen, die sich lange nicht um ihre leerstehenden Häuser kümmern. Scharrenbach sprach von einem großen „Ärgernis“ in vielen Städten. Den Plänen zufolge sollen diese Eigentümer durch die Bauaufsichtsbehörden verpflichtet werden können, die Gebäude abzureißen.
Dickere Wärmedämmung für ältere Gebäude
Eigentümer älterer Häuser bekommen die Möglichkeit, nachträglich eine dickere Wärmedämmung auf Außenwänden anzubringen. 30 statt 25 Zentimeter sind hier im Gespräch. Auch Dächer sollen leichter isoliert werden können, um CO2-Emissionen zu reduzieren. Jedes zweite Gebäude in NRW ist zwischen 1949 bis zum Ende der 1070-er Jahre gebaut worden. Der Dämmungs-Bedarf ist also groß.
Erleichtert wird den Plänen zufolge auch der Dachgeschoss-Ausbau, um mehr Wohnraum, gerade in Städten mit angespannten Wohnungsmarkt wie Köln, Düsseldorf, Aachen und Münster schaffen zu können. So soll die Aufstockung bei mehrgeschossigen Häusern möglich sein, ohne zum Beispiel zusätzliche und teure Brandschutz-Auflagen zu erfüllen.
Bei der Begrünung von Dächern und Fassaden will das Land NRW Vorbild sein und neue und alte Gebäude im Landesbesitz grüner und damit auch zu Lebensräumen für Insekten machen.
Höhere Mobilfunk-Antennen
Um den Mobilfunkausbau zu beschleunigen, sieht der Gesetzentwurf vor, dass Außenantennen künftig bis 15 Meter und nicht nur bis zehn Meter Höhe genehmigungsfrei sind. Auf Dächern ist die Antennenhöhe auf zehn Meter begrenzt. „Für den G5-Ausbau werden mehr Masten benötigt“, erklärte Scharrenbach. An Hausfassaden würden genehmigungsfreie „Verteiler“ angebracht, die die Sendeleistung der Masten verstärkten.
Baugenehmigungen könnten bald schneller und unbürokratischer erteilt werden. Dafür sollen Ordnungswidrigkeiten beim Bauen künftig grundsätzlich mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro bestraft werden können. Bisher gibt es verschiedene Bußgeld-Höhen.
Die Landesbauordnung war am 1. Januar in Kraft getreten. Das Bauministerium sieht aber Veränderungsbedarf.