Düsseldorf. Hilfe für die Kommunen? Wie ein neuer Erlass des Landes die Überbelegung von Wohnungen mit Billigarbeitern künftig unmöglich machen soll.

NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) geht mit einem neuen Erlass verschärft gegen die Massenunterbringung von Leiharbeitern und Werkvertraglern in Matratzenlagern vor. „Wir wollen diesem Geschäftsgebaren einen Riegel vorschieben“, kündigte Scharrenbach am Freitag an. Ihr Erlass gebe den zuständigen Kommunalbehörden „ein sehr scharfes Schwert an die Hand“, so die Ministerin.

Künftig soll es nicht mehr so leicht möglich sein, normale Wohnungen in Sammelunterkünfte für Beschäftigte umzuwandeln. Wenn mehrere Bewohner, die in keiner persönlichen Beziehung zueinander stehen, Schlafräume gemeinsam benutzen oder keine ausreichenden Aufenthalts-, Koch- oder Waschmöglichkeiten vorhanden sind, werden Wohnungen künftig rechtlich wie Wohnheime oder Beherbergungsbetriebe behandelt. Damit unterliegen sie strengeren Bestimmungen und müssen genehmigt werden.

„Es ist nicht allein die Fleischindustrie, über die wir reden“

Noch in diesem Jahr will Scharrenbach eine Erhöhung des Bußgeldrahmens von derzeit 50.000 Euro auf bis zu 500.000 Euro in die Wege leiten. Dafür sollen die Landesbauordnung und das Wohnungsaufsichtsgesetz vom Landtag geändert werden. Die Ministerin widersprach dem Eindruck, dass es sich bei den Verschärfungen um eine „Lex Tönnies“ handeln könnte. Nach dem massenhaften Corona-Ausbruch beim dem Fleischkonzern im Juli in Ostwestfalen war die Unterbringung von Werkvertragsarbeitern bundesweit in die Kritik geraten. „Es ist nicht allein ein Problem der Fleischindustrie, über das wir reden“, sagte Scharrenbach am Freitag.

Der Erlass des Landes soll den Kommunen helfen, früher und entschlossener bei der Überbelegung von Wohnungen einschreiten zu können. Häufig wurden bislang Gemeinschaftsunterkünfte für Belegschaften eingerichtet, ohne dass dies den lokalen Behörden angezeigt wurde. Scharrenbach appellierte zudem an den Bund, den Kauf von Immobilien mit Bargeld zu verbieten. Häufig würden Schrotthäuser von windigen Geschäftemachern mit Scheinen „in Plastiktüten“ bezahlt, um dort in Substrukturen Werkvertragsarbeitnehmer aus dem EU-Ausland unterzubringen.