Düsseldorf. Der geplante Stadion-Auftritt von Sarah Connor und Co. wird zum Politikum. Stadt und Land ringen jetzt um juristische Details der Genehmigung.

Bevor Armin Laschet 2017 zum vielbeschäftigten NRW-Ministerpräsidenten gewählt wurde, galt er als begeisterter Besucher von Pop-Konzerten. Immer wieder zog es den Aachener ins nahe Köln, wo er Branchengrößen wie U2 oder Amy Macdonald live erlebte. Seit dieser Woche hat sich Laschet jedoch als Gegner einer großen Bühnenshow in Düsseldorf beim bekannten Konzertveranstalter Marek Lieberberg ziemlich unbeliebt gemacht.

Ein für den 4. September vom Lieberberg in der Düsseldorfer Arena geplantes Programm mit Stars wie Bryan Adams, Sarah Connor und Rea Garvey ist zwischen die Mühlsteine der Politik geraten. Die zuständige Stadtverwaltung hatte die Veranstaltung mit 13.000 Zuschauern genehmigt, weil sie das Corona-Hygienekonzept mit Abstandsgebot auf den Rängen, Maskenpflicht, Alkoholverbot und Sitzplatz-Catering für rechtlich einwandfrei hielt. Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) bekräftigte auch am Mittwoch noch einmal, dass alle Auflagen geradezu übererfüllt worden seien und er das Infektionsrisiko angesichts der getroffenen Vorkehrungen für „sehr, sehr gering“ halte.

Landesregierung wurde im Vorfeld nicht einbezogen

Die Landesregierung dagegen findet es für unverantwortlich, dass trotz der Dimension der Veranstaltung das NRW-Gesundheitsministerium nicht in die Genehmigungsfrage einbezogen wurde. Geisel verwies in der „Süddeutschen Zeitung“ darauf, dass das Land zunächst den Kommunen die Entscheidung über solche Events aufgebürdet habe, „aber wenn es politisch opportun erscheint, dann heißt es plötzlich, wir könnten das nicht entscheiden“.

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Der Oberbürgermeister zielte darauf ab, dass erst Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann Kritik an dem Konzert geäußert hatte und zu Wochenbeginn noch einmal Laschet persönlich in die Vollen ging. Der Ministerpräsident sagte, die Veranstaltung sende „kein gutes Signal“ in Zeiten steigender Corona-Infektionszahlen aus. Er warf Geisel fehlende Sensibilität vor. Zuvor hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) den Ton gesetzt, indem er der Großveranstaltung in der NRW-Landeshauptstadt eine „katastrophale Signalwirkung“ attestierte.

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Düsseldorfs OB beklagt die Politisierung der Genehmigung

Geisel beklagt, dass die Genehmigungsfrage politisiert werde. Das ist schwerlich von der Hand zu weisen, weil Laschet gerade im unausgesprochenen Wettbewerb mit Söder um die nächste Kanzlerkandidatur der Union den Ruf des „Lockdown-Lockeres“ abschütteln will und sich überdies die NRW-CDU gute Chancen ausrechnet, bei den Kommunalwahlen in vier Wochen den oft unglücklich agierenden Geisel aus dem Amt zu jagen.

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Da der Vorverkauf für das Konzert bereits angelaufen ist, wird zurzeit noch einmal zwischen Land und Stadt das Feld für einen Ausweg aus der verfahrenen Lage sondiert. Konzertveranstalter Lieberberg monierte öffentlich, dass er keinen Termin bei Laschet bekomme. In der Staatskanzlei ist man eher verwundert, dass dieser nicht im Vorfeld der Planungen mal das Gespräch mit der Landesregierung gesucht habe.

Rechtliche Grundlagen nicht so klar wie behauptet

Da die Infektionszahlen in Düsseldorf eher schlechter sind als im Rest des Landes, will NRW keinesfalls hier das erste Großereignis Europas seit Monaten über die Bühne gehen lassen. Wird am Ende eine abgespeckte Version genehmigt? Oder bringt der Veranstalter den Fall vor das Verwaltungsgericht?Unabhängig von allen politischen Erwägungen ist die Sache juristisch nicht so eindeutig.

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Die Corona-Schutzverordnung des Landes erklärt in Paragraf 8, Absatz 2 „Konzerte und Aufführungen mit mehr als 300 Zuschauern auf Grundlage eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes“ für zulässig. In Absatz 6 wird indes eingeschränkt, dass „Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen bis mindestens zum 31. Oktober 2020 untersagt“ werden.

In welche Kategorie die Düsseldorfer Bühnenshow fällt und inwieweit der Veranstalter An- und Abfahren von Zuschauermassen zum Stadion mit einplanen muss – darüber zerbrechen sich nun die Experten die Köpfe.

Laschet fürchtet offenbar tatsächlich die „Signalwirkung“: Mit welcher Begründung sollen künftig andere Großveranstaltungen oder Fußballspiele vor Zuschauern verboten werden?