Düsseldorf. Ab Montag will NRW in den Kita-Regelbetrieb zurückkehren. Es ist ein Neustart mit einigen Unwägbarkeiten. Diese Regeln gelten in den Kitas.

  • Die Kitas in NRW starten am Montag wieder in den Regelbetrieb. Seit Anfang Juni konnten die 10.500 Kitas nur ein eingeschränktes Betreuungsangebot unter strengen Auflagen anbieten.
  • Sollte es durch den Kita-Regelbetrieb in NRW zu Corona-Ausbrüchen kommen, könnte das Gesundheitsamt allerdings schnell wieder einschreiten. Feste Regeln gibt es dafür allerdings nicht. Bei vermehrten Infektionen soll es zu Massentests kommen.
  • Obwohl der Regelbetrieb in den NRW-Kitas erst am 17. August startet, können Eltern auf keine weitere Beitragserstattung hoffen. „Wir sind nicht mehr in der Lage, bei Elternbeiträgen einen Nachlass zu gewähren“, sagte Stamp..

In Nordrhein-Westfalen sollen alle Kinder ab Montag (17. August) wieder im gewohnten Umfang und in vertrauten Gruppen Kindertagesstätten und Tagespflegeeinrichtungen besuchen können. „Der Übergang in die nächste Öffnungsphase ist nie einfach“, sagte NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) am Dienstag. Er halte die Rückkehr in den Regelbetrieb aber „jetzt für verantwortbar“. Es gebe bislang keine Hinweise darauf, „dass es in Kita-Gruppen zu Infektionsketten kommt oder von Kindern ein erhöhtes Infektionsrisiko ausgeht“, so Stamp.

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Seit Anfang Juni konnten die 10.500 Kitas in NRW nur ein eingeschränktes Betreuungsangebot unter strengen Hygieneauflagen anbieten. Künftig müssen in den Einrichtungen nur noch Erwachsene im Umgang mit anderen Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen und Abstand halten.

Sollte es zu lokalen Corona-Ausbrüchen kommen, können die Gesundheitsbehörden den Kita-Regelbetrieb allerdings auch schnell wieder einschränken. Eine landesweite Richtschnur gibt es für solche Schließungen nicht. Es sei zu schwierig, „von Düsseldorf aus Mikromanagement zu betreiben“, sagte Stamp. Bei vermehrten Infektionen soll es zu Massentests in den betroffenen Kitas kommen. Zudem bietet das Land allen Betreuungskräften zunächst bis zu den Herbstferien kostenlose Tests an.

Regelbetrieb in den Kitas ab Montag: Im August gibt es bei den Elternbeiträgen keinen Nachlass mehr

Obwohl der Regelbetrieb erst am Montag startet, können Eltern auf keine weitere Beitragserstattung hoffen. „Wir sind nicht mehr in der Lage, bei Elternbeiträgen einen Nachlass zu gewähren“, sagte Stamp. Im Juni und Juli waren den Eltern die Beiträge zur Hälfte erlassen worden. Noch einmal rund 105 Millionen Euro wendet das Land derweil auf, um unter anderem neue „Kita-Helfer“ zu bezahlen, die beim Desinfizieren von Spielzeug oder beim Lüften der Gruppenräume unterstützen sollen.

Ab sofort lockert das Land die Vorgaben für den Umgang mit kranken Kita-Kindern. Wer unter einer bekannten oder nur leichten Erkrankung wie einer Schnupfnase ohne Fieber und Husten leidet, soll trotzdem weiter betreut werden. Die bisherige Vorgabe, Kinder bei Krankheitsanzeichen nur wieder mit ärztlichem Attest in die Kita zu lassen, hatte für Empörung unter Eltern gesorgt.

Regelbetrieb in den Kitas ab Montag: Grüne fordern mehr Klarheit beim Umgang mit leichten Krankheitssymptomen

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Der Verband Erziehung und Bildung (VBE) bewertet die Rückkehr zum Regelbetrieb als „große Herausforderung“. Zusätzlich zum ohnehin großen Personalmangel fehlten Erzieher aufgrund eines persönlichen Gesundheitsrisikos. Laut Familienministerium dürften etwa sieben Prozent aller Betreuungskräfte Corona-bedingt nicht einsatzfähig sein.

SPD-Familienexperte Dennis Maelzer fordert „bestmögliche Sicherheitsbedingungen“. Die freiwilligen Tests für Kita-Mitarbeiter sollten auch auf die Kinder ausgeweitet werden, um Infektionen früher zu erkennen. „Denkbar ist hier beispielweise das Testverfahren mittels Mundspülung“, erklärte Maelzer. Normalerweise werden bei einem Corona-Test mit einem Wattestäbchen Abstriche im Mund-Rachen-Raum und in der Nase genommen. Bei Kleinkindern kann das schwierig sein.

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Grünen-Fraktionsvize Josefine Paul begrüßte, dass die Landesregierung nach längerem Drängen klarer gestellt habe, wann Kinder mit leichten Erkältungssymptomen wie einer Schnupfnase oder chronischen, nicht-infektiösen Erkrankungen in die Kita kommen dürfen. „Das Familienministerium muss nun die Einrichtungen mit Handreichungen unterstützen, um den Beschäftigten in den Kitas und der Kindertagespflege mehr Sicherheit in der Bewertung von Symptomen zu geben“, forderte Paul.