Essen/Münster. In NRW werden Kita-Kinder zehn Stunden weniger in der Woche betreut, um einen Betrieb trotz Corona zu stemmen. Dagegen hatten Eltern geklagt.
Das Land Nordrhein-Westfalen darf die Betreuungszeiten von Kita-Kindern begrenzen, um so trotz Corona-Pandemie möglichst allen Kindern wieder den geregelten Kindergarten-Besuch zu ermöglichen. Das geht aus einer Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) vom Freitag hervor. Damit hat es eine Klage von Eltern aus dem Rhein-Sieg-Kreis abgewiesen. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Das Gericht folgte der Argumentation des Landes, nach der der Regelbetrieb in Kindertagesstätten mit einem erhöhten Infektionsrisiko einhergeht und deshalb zusätzliche Hygiene- und Infektionsschutzstandards einzuführen waren. Die Annahme, dass die effektive Umsetzung dieser Standards erst durch eine erhebliche Reduzierung der Betreuungszeiten ermöglicht wird, sei nicht fehlerhaft, so das Gericht.
So war angeführt worden, das gestaffelte Bring- und Abholzeiten die Anzahl der Kinder vor Ort reduzierten. Zudem erforderten die vielen Hygienemaßnahmen einen intensiveren Betreuungsaufwand und zusätzliche personelle Ressourcen, hieß es am Freitag in Münster.
Kläger: Wir können unserer Arbeit nicht mehr in vollem Umfang nachgehen
Nach wochenlanger Schließung gilt in den NRW-Kitas seit dem 8. Juni der sogenannte eingeschränkte Regelbetrieb: Damit möglichst alle Kinder die Kita wieder besuchen können, hat NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) die Betreuungszeiten von 45, 35 und 25 Stunden auf 35, 25 oder 15 Stunden in der Woche reduziert. Das Paar aus dem Rhein-Sieg-Kreis hatte sich darüber geärgert. Die Eltern hatten erklärt, dass sie ihren Berufen nicht mehr in vollem Umfang nachgehen könnten.
Stamp hat auch die bis zum 8. Juni geltende Notbetreuung beendet. Auch das ist aus Sicht des Münsteraner Gerichtes angemessen gewesen. Andernfalls würden Zeit und Personalressourcen, die durch den reduzierten Betreuungsumfang gewonnen wurden, zu Lasten der effektiven Umsetzung von Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder verringert.
Das Familienministerium begrüßte den Beschluss. Er unterstreiche, dass das Land die richtigen Schritte eingeleitet habe, so Staatssekretär Andreas Bothe. Der Übergang in den Regelbetrieb hänge von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Infektionsgeschehen ab. „Unser Ziel ist, so schnell und verantwortungsvoll wie möglich in den Regelbetrieb zurückzukehren“, so Bothe.