Düsseldorf. Kassensturz bei den Empfängern der Corona-Soforthilfe. Sie sollen zu viel gezahltes Geld zurückzahlen. Aufgestockt wird die Überbrückungshilfe.
Nach dem Ende des NRW-Soforthilfe-Programms hat NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart Empfänger dazu aufgerufen, ihre Ausgaben zu überprüfen und überschüssiges Geld zurückzuzahlen. Gemeinsam mit den Bezirksregierungen habe man es geschafft, eine schnelle und unbürokratische Hilfe zu gewähren, betonte Pinkwart am Donnerstag in Düsseldorf. Insgesamt bewilligte das Land in den vergangenen Monaten mehr als 426.000 Anträge von Solo-Selbstständigen sowie kleinen Unternehmen und zahlte rund 4,5 Milliarden Euro aus.
Überschüssige Soforthilfe muss bis Ende 2020 zurückgezahlt werden
Seit Ende Mai ist die Antragsphase des Programms, durch das Betriebe einen Zuschuss zu ihren Betriebskosten erhielten, beendet. Die Empfänger haben nun bis Ende September Zeit, zu prüfen, wie groß ihre Ausfälle der vergangenen Monate tatsächlich waren. Lagen sie unter der Summe der Soforthilfe, muss dies in einem digitalen Formular angegeben und auf das Konto der entsprechenden Bezirksregierung zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung muss bis zum Jahresende erfolgen.
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Der größte Teil der Anträge (86 Prozent) kam von Solo-Selbstständigen und Kleinstbetrieben mit bis zu fünf Mitarbeitern, die pauschal 9000 Euro erhielten. Insbesondere im Dienstleistungssektor nutzten viele Menschen die Soforthilfen.
NRW stockt Überbrückungshilfen um 1000 Euro für Lebensunterhalt auf
Um Selbstständige weiterhin zu unterstützen, will das Land NRW ihnen 1000 Euro Zuschuss pro Monat für Lebenshaltungskosten zuschießen. Damit die Betroffenen nicht - wie vom Bund vorgesehen - Grundsicherung beantragen müssen, stellt das Land rund 300 Millionen Euro bereit. Die Zuschüsse haben zunächst eine Laufzeit von Juni bis August und können - anders als viele andere Hilfsgelder - für den Lebensunterhalt verwendet werden.
Damit stockt NRW die sogenannte Überbrückungshilfe des Bundes auf: Diese Hilfen können Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler beantragen, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter Vorjahr lagen. (dpa)