Essen. Manche Corona-Regel sorgt für Kopfschütteln: Warum sich etwa maximal zehn Leute treffen dürfen, Demos mit Tausenden aber erlaubt sind.

Wenn ein Virus grassiert, ist eine Menge zu regeln: Auf 17 Seiten kommt die aktuelle Verordnung des Landes NRW zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus Sars-CoV-2 - dazu kommen 15 Seiten Anhang und immer wieder überarbeiteten Einreise- und Betreuungsverordnungen. Unter den Vorgaben mutet so manche Vorgabe inzwischen kurios an. Eine Auswahl:

Dusche nach dem Schwimmen

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Freizeit- und Freibäder sind unter strengen Hygieneregeln geöffnet. Landesweit geht damit auch die Schwimmausbildung in Vereinen wieder los. Kurios: Eltern berichten, dass die Kleinen zwar gemeinsam ins Wasser, aber nicht unter die Gemeinschaftsdusche dürften. Jens Vatheuer, Betriebs- und Personalleiter beim Oberhausener Aquapark, kann das erklären: „Wir müssen sicherstellen, dass Mindestabstände eingehalten werden, das gilt für Sammelumkleiden genauso wie für Gemeinschaftsduschen.“ Im Aquapark heißt das beispielhaft: Bei 1,5 Meter Abstand dürften sechs Personen gleichzeitig in die Sammelumkleide, aber nur vier in den Duschraum. „Die Vereine haben überschaubare Trainingszeiten, der eine Kurs darf erst in die Umkleide, wenn der andere raus ist.“ Um Wartezeit zu sparen, könne es durchaus sein, dass Kinder zu Hause duschten.

Demonstrieren trotz Infektionsschutz

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Während sich in der Öffentlichkeit nicht mehr als zehn Personen ohne Maske und Abstand treffen dürfen, können Tausende gegen Rassismus oder für das Klima demonstrieren. Das sei kein Widerspruch, sagt der Münsteraner Staatsrechtler Bodo Pieroth, sondern Ausdruck des Grundgesetzes: „Jedes Grundrecht hat eigene Schranken. Die Versammlungsfreiheit ist als Grundprinzip unserer Demokratie aber sehr viel stärker geschützt als etwa die allgemeine Handlungsfreiheit.“ Das Bundesverfassungsgericht habe gleich am Anfang des Lockdowns klar gemacht: Versammlungen können nicht grundsätzlich verboten werden. Das heißt aber auch: „Freiheiten wie das Versammlungsrecht können nicht umfassend gewährt werden, wenn der Staat zugleich seiner Pflicht zur Gesundheitsvorsorge seiner Bürger nachkommen muss. Das muss fein austariert werden.“ NRW hat detailreich aufgeführt, unter welchen Bedingungen Menschen zusammenkommen dürfen: Bei Versammlungen wie einer Demo gilt der Mindestabstand, betont das Gesundheitsministerium.

Bus ist nicht gleich Bus

Der öffentliche Nahverkehr war im Rahmen der Daseinsfürsorge vom Lockdown nicht betroffen. Reisebusse indes können erst seit Ende Mai wieder auf die Straße. Bis heute mache NRW einen Unterschied zwischen Linien- und Reisebus, beklagt der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen. Im ÖPNV gilt eine Maskenpflicht, weil die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Im Reisebus haben Fahrgäste laut Verband feste Plätze, sie müssen in Zehnergrüppchen sitzen, zwischen denen 1,5 Meter Abstand gilt. Wird der Bus voll besetzt, tragen alle Masken. Der Verband kritisiert: „Im Reisebus ist die Nachverfolgbarkeit viel eher gegeben als im ÖPNV.“

Kunde ist nicht gleich Händler

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Einzelhändler sind zufrieden: Es dürfen sich wieder mehr Kunden gleichzeitig in einem Geschäft aufhalten. Die Zutrittsbegrenzung hat das Land bei einer Person je sieben Quadratmeter Verkaufsfläche festgelegt. Wohlgemerkt: Kunden. Die Anzahl des Personals ist nicht beschränkt. In den Geschäften tummeln sich natürlich trotzdem nicht die Beschäftigten, wie Marc Heistermann, Geschäftsführer des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr, unterstreicht. Er betont, der Handel sei dankbar für die Lockerungen. „Im Zweifelsfall ließen sich Fragen mit den örtlichen Behörden unbürokratisch klären.“

Ferienwohnung ja, Hotel nein

Im Hotel- und Gaststättengewerbe sind die Anzahl der Vorgaben zahlreich, meist geht es ums Detail. Zwei Beispiele: Wird in einem Restaurant eine Hochzeit ausgerichtet, dürfen die maximal 50 Gäste dieser Feier ohne Mundnasenschutz ans Buffet. Ist man Gast des Restaurants, muss man am Selbstbedienungsbuffet die Masken tragen - am Tisch wiederum nicht. In Hotels sind offene Getränkespender wie Wasserkaraffen für Gäste untersagt - in einem Restaurant laut Branchenverband Dehoga NRW nicht. Bei diesem Hin und Her kann man durcheinander kommen: Die aktuelle Schutzverordnung könnte sich aus Sicht der Dehoga so lesen, dass vier Freunde, die nicht zusammen wohnen, zwar eine Ferienwohnung beziehen dürfen, aber kein Mehrbettzimmer im Hotel. Das NRW-Gesundheitsministerium beschwichtigt: Bei Beherbergungsbetrieben gilt wie in der Öffentlichkeit - bis zu zehn Personen sind erlaubt.