Düsseldorf. NRW öffnet die Notbetreuung in den Kitas für weitere Berufsgruppen und für berufstätige Alleinerziehende. Hier gibt's die Liste der Berechtigten.

NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) will am heutigen Freitag erklären, welche Berufsgruppen für die erweiterte Notfallbetreuung in Frage kommen. Die Liste, die ab 23. April zunächst bis zum 3. Mai gilt, liegt dieser Redaktion vor. Hier steht, welche Mitarbeiter und Berufstätigen ein Recht auf Notfallbetreuung in den Kitas erhalten:

Abwasser- und Müllentsorgung

Tankstellen, Mineralölunternehmen (einschließlich Logistik und Wartung sowie Installation von Anlagen)

Einzelhandel mit Nahrungs-und Genussmitteln, Getränken
und Tabakwaren (in Verkaufsräumen):

  • Ernährungswirtschaft sowie Land-/Vieh-/ Fischereiwirtschaft einschließlich der vollständigen Lieferketten (Landwirte, Erntehelfer, Produktion, Verarbeitung, Handel, Vertrieb)
  • Lebensmitteleinzelhandel und -großhandel (Verkaufs-, Lager- und
    Logistikpersonal)
  • Herstellung und Vertrieb von Hygieneprodukten, Desinfektionsmitteln und Seifen, Drogerien (Verkaufs-, Lager- und Logistikpersonal)

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Dienstleistungen der Informationstechnologie:

  • sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur (insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
  • systemrelevante Softwarehersteller


Finanzdienstleistungen:

  • Banken und Sparkassen (Bargeldversorgung, -logistik, Kreditversorgung der Unternehmen, Geldautomatensysteme)
  • Steuerberater


Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-,
Agrarwissenschaften
und Medizin:

  • Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, wenn sie zuständig sind für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben und für Forschung und Entwicklung zur Krisenlage


Mitarbeiter im Gesundheitswesen:

  • Krankenhäuser und medizinische Fakultäten
  • Pflegeeinrichtungen, Betreuungsdienste und anerkannte Angebote
    zur Unterstützung im Alltag
  • Hospize
  • Rettungsdienste
  • Apotheken und Sanitätshäuser
  • Hebammen
  • Praxen von Gesundheitsfachberufen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Tierarztpraxen
  • Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugend-sychotherapeuten
  • Psychosoziale Notfallversorgung


Tätigkeiten von Personen, die zur Stärkung im Gesundheitswesen und im
Pflegebereich aktiviert oder reaktiviert werden:

  • medizinisch technische
    Assistenten, biologisch technische Assistenten sowie Personen, die sich in
    der Ausbildung zu diesen Berufsabschlüssen befinden und fortgeschritten
    sind;
  • Studierende der Biologie, Biochemie, Biophysik, Veterinärmedizin und
    Chemie ab Bachelor, insbesondere wenn sie molekulare Schwerpunkte
    belegt haben; ebenso von Personen, die eine der genannten Fachrichtungen
    studiert haben und jetzt wissenschaftlich arbeiten oder andere Berufe
    ausüben (zum Beispiel in der Pharma- oder Biotechindustrie)


Stationäre, teilstationäre, ambulante erzieherische Hilfen, Frühe Hilfen,
Inobhutnahmeeinrichtungen, Kinderschutzdienste, betreute Wohnformen der
Kinder und Jugendhilfe

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Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren

Hausmeisterdienste:

  • Dienstleister für desinfizierende Gebäudereinigung
  • Wirtschafts-, hauswirtschaftliches Versorgungs- und Reinigungspersonal in den systemrelevanten Einrichtungen/ Betrieben/ Organisationen

Mitarbeiter von Heimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen


Mitarbeiter von Herstellern von chemischen Grundstoffen, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen und synthetischem Kautschuk.


Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen:

  • Pharmazie und Medizin (krisenrelevante Forschung)
  • Herstellung, Handel und Vertrieb von Wirkstoffen, Arzneimitteln und Medizinprodukten, Produkten der persönlichen Schutzausrüstung und Biozidprodukten /Desinfektionsmitteln
  • Blut- und Plasmaspendeneinrichtungen
  • Herstellung von Seifen,
    Wasch-, Reinigungs- und Körperpflegemitteln sowie von
    Duftstoffen

Kindergärten und Vorschulen:

  • Personal zur Sicherstellung der Notbetreuung in Kitas, Kindertagespflege, Schulen, Horten und Internaten soweit nicht genug Personal ohne betreuungspflichtige Kinder zur Verfügung steht


Verkehr und Transport in Rohrfernleitungen:

  • Warentransport und -logistik (aller versorgungsrelevanter und zur Sicherstellung des täglichen Bedarfs notwendiger Güter)
  • Öffentlicher Personentransport (Bahn, Bus)

Luftfahrt:

  • Luftverkehr (Personen und Frachtverkehr)
  • Flugsicherung


Medien insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und
Krisenkommunikation

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Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung:

  • Landes- und Bundesregierung, Gesetzgebung/Parlament
  • Behörden und Verwaltungen (besonders Gesundheit, Jugendhilfe, Finanzverwaltung)
  • Polizei und Feuerwehr
  • Zollverwaltung
  • Verfassungsschutz
  • BND
  • Justizvollzugs-, Maßregelvollzug und
    Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen, Gerichte und Staatsanwaltschaften
  • Bundeswehr (Soldaten; Zivilpersonal in der Wehrverwaltung und anderen Bereichen der Bundeswehr) sowie zusätzlich Bundeswehr-Angehörige, die zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und der laufenden Einsätze der Bundeswehr erforderlich sind


Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)


Post-, Kurier- und Expressdienste:

  • Post und Paketshops


Private Wach- und Sicherheitsdienste


Rechtsberatung:

  • Rechtsanwälte und Notare

Notbetreuung auch für Kinder von Alleinerziehenden

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Unabhängig vom Beruf öffnet NRW außerdem die Notbetreuung ab Montag, 27. April, für berufstätige Alleinerziehende. „Dies ist mir ein großes Anliegen, ich hätte mir eine bundeseinheitliche Regelung gewünscht“, sagte Stamp am Freitag. NRW werde nun die Alleinerziehenden, die als Berufstätige „besondere Herausforderungen zu meistern haben“, unterstützen und entlasten.