Düsseldorf. NRW öffnet die Notbetreuung in den Kitas für weitere Berufsgruppen und für berufstätige Alleinerziehende. Hier gibt's die Liste der Berechtigten.
NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) will am heutigen Freitag erklären, welche Berufsgruppen für die erweiterte Notfallbetreuung in Frage kommen. Die Liste, die ab 23. April zunächst bis zum 3. Mai gilt, liegt dieser Redaktion vor. Hier steht, welche Mitarbeiter und Berufstätigen ein Recht auf Notfallbetreuung in den Kitas erhalten:
Abwasser- und Müllentsorgung
Tankstellen, Mineralölunternehmen (einschließlich Logistik und Wartung sowie Installation von Anlagen)
Einzelhandel mit Nahrungs-und Genussmitteln, Getränken
und Tabakwaren (in Verkaufsräumen):
- Ernährungswirtschaft sowie Land-/Vieh-/ Fischereiwirtschaft einschließlich der vollständigen Lieferketten (Landwirte, Erntehelfer, Produktion, Verarbeitung, Handel, Vertrieb)
- Lebensmitteleinzelhandel und -großhandel (Verkaufs-, Lager- und
Logistikpersonal) - Herstellung und Vertrieb von Hygieneprodukten, Desinfektionsmitteln und Seifen, Drogerien (Verkaufs-, Lager- und Logistikpersonal)
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Dienstleistungen der Informationstechnologie:
- sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur (insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
- systemrelevante Softwarehersteller
Finanzdienstleistungen:
- Banken und Sparkassen (Bargeldversorgung, -logistik, Kreditversorgung der Unternehmen, Geldautomatensysteme)
- Steuerberater
Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-,
Agrarwissenschaften und Medizin:
- Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, wenn sie zuständig sind für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben und für Forschung und Entwicklung zur Krisenlage
Mitarbeiter im Gesundheitswesen:
- Krankenhäuser und medizinische Fakultäten
- Pflegeeinrichtungen, Betreuungsdienste und anerkannte Angebote
zur Unterstützung im Alltag - Hospize
- Rettungsdienste
- Apotheken und Sanitätshäuser
- Hebammen
- Praxen von Gesundheitsfachberufen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Tierarztpraxen
- Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugend-sychotherapeuten
- Psychosoziale Notfallversorgung
Tätigkeiten von Personen, die zur Stärkung im Gesundheitswesen und im
Pflegebereich aktiviert oder reaktiviert werden:
- medizinisch technische
Assistenten, biologisch technische Assistenten sowie Personen, die sich in
der Ausbildung zu diesen Berufsabschlüssen befinden und fortgeschritten
sind; - Studierende der Biologie, Biochemie, Biophysik, Veterinärmedizin und
Chemie ab Bachelor, insbesondere wenn sie molekulare Schwerpunkte
belegt haben; ebenso von Personen, die eine der genannten Fachrichtungen
studiert haben und jetzt wissenschaftlich arbeiten oder andere Berufe
ausüben (zum Beispiel in der Pharma- oder Biotechindustrie)
Stationäre, teilstationäre, ambulante erzieherische Hilfen, Frühe Hilfen,
Inobhutnahmeeinrichtungen, Kinderschutzdienste, betreute Wohnformen der
Kinder und Jugendhilfe
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Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren
Hausmeisterdienste:
- Dienstleister für desinfizierende Gebäudereinigung
- Wirtschafts-, hauswirtschaftliches Versorgungs- und Reinigungspersonal in den systemrelevanten Einrichtungen/ Betrieben/ Organisationen
Mitarbeiter von Heimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Mitarbeiter von Herstellern von chemischen Grundstoffen, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen und synthetischem Kautschuk.
Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen:
- Pharmazie und Medizin (krisenrelevante Forschung)
- Herstellung, Handel und Vertrieb von Wirkstoffen, Arzneimitteln und Medizinprodukten, Produkten der persönlichen Schutzausrüstung und Biozidprodukten /Desinfektionsmitteln
- Blut- und Plasmaspendeneinrichtungen
- Herstellung von Seifen,
Wasch-, Reinigungs- und Körperpflegemitteln sowie von
Duftstoffen
Kindergärten und Vorschulen:
- Personal zur Sicherstellung der Notbetreuung in Kitas, Kindertagespflege, Schulen, Horten und Internaten soweit nicht genug Personal ohne betreuungspflichtige Kinder zur Verfügung steht
Verkehr und Transport in Rohrfernleitungen:
- Warentransport und -logistik (aller versorgungsrelevanter und zur Sicherstellung des täglichen Bedarfs notwendiger Güter)
- Öffentlicher Personentransport (Bahn, Bus)
Luftfahrt:
- Luftverkehr (Personen und Frachtverkehr)
- Flugsicherung
Medien insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und
Krisenkommunikation
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Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung:
- Landes- und Bundesregierung, Gesetzgebung/Parlament
- Behörden und Verwaltungen (besonders Gesundheit, Jugendhilfe, Finanzverwaltung)
- Polizei und Feuerwehr
- Zollverwaltung
- Verfassungsschutz
- BND
- Justizvollzugs-, Maßregelvollzug und
Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen, Gerichte und Staatsanwaltschaften - Bundeswehr (Soldaten; Zivilpersonal in der Wehrverwaltung und anderen Bereichen der Bundeswehr) sowie zusätzlich Bundeswehr-Angehörige, die zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und der laufenden Einsätze der Bundeswehr erforderlich sind
Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Post-, Kurier- und Expressdienste:
- Post und Paketshops
Private Wach- und Sicherheitsdienste
Rechtsberatung:
- Rechtsanwälte und Notare
Notbetreuung auch für Kinder von Alleinerziehenden
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Unabhängig vom Beruf öffnet NRW außerdem die Notbetreuung ab Montag, 27. April, für berufstätige Alleinerziehende. „Dies ist mir ein großes Anliegen, ich hätte mir eine bundeseinheitliche Regelung gewünscht“, sagte Stamp am Freitag. NRW werde nun die Alleinerziehenden, die als Berufstätige „besondere Herausforderungen zu meistern haben“, unterstützen und entlasten.