Berlin. Corona-Krise: Für die meisten Kinder bleiben Schulen und Kitas erst einmal zu. Doch es gibt Ausnahmen und Unterstützung für Familien.
Bildungseinrichtungen stehen im Zentrum der Corona-Krise. Die Schließung war eine der ersten großen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Denn in vollen Klassenzimmern und Gruppenräumen in den Kitas verbreitet sich das Virus schnell. Und auch wenn Kinder, nach allem was bisher bekannt ist, selbst selten schwere Verläufe von Covid-19 erleben, verbreiten sie den Erreger weiter.
Doch geschlossene Schulen und Kitas bedeuten nicht nur Infektionsschutz und freie Tage für Kinder, sondern auch Zwangspause im Job für viele Eltern. Die Politik versucht sich deshalb an einem Mittelweg, bei dem Infektionsschutz im Vordergrund steht, aber andere Probleme nicht außer Acht gelassen werden sollen. Wir erklären, was das konkret für Eltern und Kinder bedeutet.
Welche Kinder dürfen in die Kita – und welche nicht?
Die Kleinsten sollen generell erst einmal weiter zu Hause bleiben. Das war die Kernbotschaft von Bund und Ländern an Eltern von Kita-Kindern. Denn das konsequente Einhalten der Mindestabstände und der notwendigen Hygienemaßnahmen, mit dem schon viele Erwachsene Schwierigkeiten haben, ist in einem Kita-Umfeld praktisch unmöglich.
Ein sehr kleiner Anteil der Kinder kommt bisher schon in der angebotenen Notbetreuung unter. Die soll jetzt ausgeweitet werden. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) begrüßte die Entscheidung. Gemeinsam mit den Jugend- und Familienministerinnen und -ministern der Länder werde sie besprechen, welche Gruppen die erweiterte Notbetreuung in Anspruch nehmen könnten, sagte Giffey am Donnerstag.
Wie weit die Definition von Notbetreuung geht, ist am Ende Ländersache. Bayern kündigte bereits an, dass von der Ausweitung Alleinerziehende und sozial benachteiligte Gruppen profitieren sollen. Nordrhein-Westfalen strebt an, zehn Prozent der Kinder in der Notbetreuung zu versorgen. Bislang liegt der Anteil der Kinder, die diese in Anspruch nehmen können, unter fünf Prozent. Mehr zum Thema: Wird Schule nach der Corona-Krise anders funktionieren?
Welche Kinder dürfen in die Schule – und welche nicht?
Am 4. Mai sollen die Schultore wieder aufgehen, jedenfalls einen Spalt breit. Die Ersten, die dann zurückkehren dürfen, sind die Schüler der Abschlussklassen. Vorher soll die Kultusministerkonferenz ein Konzept vorlegen, wie der Unterricht in Einklang gebracht werden kann mit den nötigen Hygienemaßnahmen, um das Ansteckungsrisiko so weit wie möglich zu senken.
Der Unterricht, „der jetzt bis zu den Sommerferien kommt, wird natürlich ein anderer Unterricht sein als der, den es vor Corona gab“, sagte dazu die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Stefanie Hubig (SPD). Um die Abstandsregeln einzuhalten, könnten die Klassenzimmer nicht voll besetzt werden. Möglich sei auch, dass sich „Arbeit zu Hause abwechselt mit Arbeit in der Schule“.
Bevor die Schulen wieder geöffnet werden können, müssen die Kommunen nach Ansicht des Deutschen Lehrerverbandes die Hygienebedingungen in den Einrichtungen deutlich verbessern. Von den Schulträgern erwarte man die „Nachrüstung von Toiletten- und Waschanlagen, Desinfektionsspendern und enger getaktete Reinigungszyklen“, sagte Verbandspräsident Heinz-Peter Meidinger.
Zudem forderte er zusätzliche Schulbuslinien und die Bereitstellung von Atemschutzmasken. Risikopersonen unter Lehrkräften und Schülern müssten identifiziert und vom Präsenzunterricht ausgenommen werden. Lesen Sie auch: Drohen Schülern und Eltern verkürzte Sommerferien?
Welche Folgen hat das für Familien?
Es ist nicht nur die Betreuung, die jetzt ausfällt: „Den Kindern fehlen immer dringender andere Kinder“, sagt Familienministerin Giffey. Vorschulkindern fehle die Vorbereitung auf den Übergang in die Grundschule. Und Eltern könnten nicht alles auffangen, was sonst Erzieherinnen und Erzieher leisten, so Giffey. „Deshalb ist es so wichtig, konkrete Pläne zu entwickeln, wie es für Familien vor allem mit kleinen Kindern auch vor dem Sommer gut weitergehen kann.“
Deren Interessen dürfen bei der Bekämpfung des Coronavirus nicht vernachlässigt werden. Doch die Zwangspause muss nicht nur schlecht sein, sagt Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes: „Viel Stress, den die ganze Gesellschaft sonst ausstrahlt, fällt nun weg. Es ist eine Zeit der Entschleunigung, auch für die Familien.“
Welche finanzielle Hilfe gibt es?
Unter bestimmten Bedingungen können Eltern vom Staat 67 Prozent ihres entfallenen Nettoverdiensts erhalten, wenn sie Kinder unter zwölf Jahren wegen behördlich angeordnetem Kita- oder Schulausfall zu Hause betreuen müssen. Das hat der Bundestag Ende März beschlossen. Pro Monat gibt es höchstens 2016 Euro. Zudem kann die Regelung für längstens sechs Wochen in Anspruch genommen werden. Sie gilt auch für Selbstständige.
Wichtige Voraussetzung für die Zahlung ist, dass Eltern aufgrund ihres Berufs nicht im Homeoffice arbeiten können und nachweisbar keine zumutbare alternative Betreuung organisieren können. Sie müssen dies gegenüber dem Arbeitgeber beziehungsweise den jeweils zuständigen Landesbehörden darlegen. Personen, die zur Risikogruppe gehören wie etwa Großeltern, kommen als Betreuung nicht in Betracht.
Wer eine Notbetreuung in einer Kindertagesstätte in Anspruch nehmen kann, erhält die Ersatzleistung nicht. Dasselbe gilt, wenn sich zu Hause ein anderes Elternteil um den Nachwuchs kümmern kann. Bevor das Geld gezahlt wird, müssen die betreffenden Eltern Überstunden und freie Tage abbauen. Für Ferienzeiten, in denen die Kitas ohnehin geschlossen wären, gibt es kein Geld. Lesen Sie mehr: Schrittweise Rückkehr zum Alltag? Nicht für die Frauen
Welche Lösungsvorschläge kommen von der Opposition?
Grüne und Linke fordern mehr Unterstützung für Familien, die durch die Schließung von Schulen und Kitas in Bedrängnis kommen. „Für die Familien, die von der Grundsicherung abhängig sind, braucht es endlich einen Krisen-Zuschlag von 60 Euro, wenn durch die Schließung von Schulen und Kitas das kostenlose Mittagessen wegfällt“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt unserer Redaktion.
Linke-Fraktionschef Dietmar Bartsch verlangte eine Ausweitung des Elterngeldes. „Ein befristetes, zusätzliches Elterngeld für Eltern, die eine bezahlte Berufsauszeit nehmen, unterstützt Eltern und Kinder“, sagte Bartsch.
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