Düsseldorf. Eigentlich wollten CDU und FDP den Mieterschutz in Nordrhein-Westfalen weitgehend schleifen. Dazu kommt es jetzt aber doch nicht.
Der Mieterschutz in NRW bleibt nun doch weitgehend erhalten. NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) präsentierte am Donnerstag den Entwurf einer neuen Mieterschutzverordnung, die ab dem 1. Juli gelten soll. Solange das Wohnungsangebot und die Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen nicht überall im Land im Gleichgewicht seien, benötigten die Bürger diesen Schutz weiter erklärte die Ministerin.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP sieht eigentlich das Ende von vier Verordnungen aus der Regierungszeit von SPD und Grünen vor, die Mieter bisher vor starken Preiserhöhungen und Kündigungen schützen. Ein externes Gutachten kommt aber zu dem Ergebnis, dass der Mieterschutz in der bisherigen Form teilweise doch sinnvoll sei.
Drei von vier Mieterschutz-Verordnungen vor Verlängerung
Daher sollen nach dem Willen der Landesregierung die Kappungsgrenzenverordnung und die Mietpreisbegrenzungsverordnung, die stark steigende Mieten verhindern, ebenso um fünf Jahre verlängert werden wie die Kündigungssperrfristverordnung, die Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung schützt.
Die so genannte Umwandlungsverordnung entfällt allerdings. Sie sollte bisher die Umwamdlung von Miet- in teuere Eigentumswohnungen erschweren. Laut dem Gutachten hat diese Verordnung aber praktisch keine Wirkung entfaltet.
Laut dem Gutachter Prof. Harald Simons sind stark steigende Mieten und knapper Wohnraum vor allem ein Problem in Köln, Bonn, Aachen, Münster und im Umland dieser Städte. Insgesamt sei die Nachfrage nach Wohnungen in NRW in den vergangenen zehn Jahren kaum gewachsen.
Ministerin Scharrenbach sagte am Donnerstag, die jüngsten Zahlen zu den Baugenehmigungen seien "rekordverdächtig". 160.000 Wohnungen seien derzeit im Bau oder genehmigt.
SPD befürchtete Schlimmes
Die SPD befürchtete am Donnerstag Schlimmes, als NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) Informationen darüber ankündigte, wie es die Landesregierung künftig mit dem Mieterschutz halte. Ein breites Bündnis in NRW hatte sich für ein Festhalten am Mieterschutz eingesetzt.
Die Sozialdemokraten befürchteten zusammen mit dem Chef des Deutschen Mieterbundes in NRW, Hans-Jochem Witzke, ein Schleifen des bisherigen Schutzes. SPD-Fraktionsvize Jochen Ott vermutete „Gefälligkeiten“ in einem Gutachten, das die Landesregierung bei dem Wirtschaftswissenschaftler Prof. Harald Simons in Auftrag gegeben hatte. Tatsächlich aber wird der Mieterschutz nicht geschliffen, zumindest in den kommenden fünf Jahren nicht.
Regelmäßig Berichte, ob die Regeln funktionieren oder nicht
Ina Scharrenbach möchte die Regelungen, die in Kürze auslaufen, nun doch weitgehend erhalten, obwohl sich die Regierungsparteien CDU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag dagegen positioniert haben. Drei Verordnungen sollen nun um weitere fünf Jahre verlängert werden, die Landesregierung werde künftig regelmäßig berichten, ob diese Regeln wirken oder nicht. Erhalten bleiben:
– Die Kappungsgrenzenverordnung. Sie begrenzt den Mietpreis, um langjährige Bestandsmieter zu schützen. Sie erlaubt Vermietern, im laufenden Mietverhältnis innerhalb von drei Jahren die Miete um 15 Prozent zu erhöhen.
– Die Mietpreisbegrenzungsverordnung, auch schlicht „Mietpreisbremse“ genannt. Sie begrenzt den Mietpreisanstieg bei Neuverträgen und gilt – wie die Kappungsgrenzenverordnung – nur in besonders unter Wohnraumknappheit leidenden Gemeinden. Bisher zählten 22 Städte dazu, künftig sind es wohl nur noch 18. Prof. Simons bescheinigt der Mietpreisbremse in NRW eine „leichte Wirkung“. Dort, wo die Wohnungsmärkte angespannt seien, bewirke dieses Instrument einen Mietpreisrückgang von acht bis 14 Prozent im Vergleich zu einer ungeschützten Mietenentwicklung.
– Die Kündigungssperrfristverordnung. Sie schützt den Mieter bei Eigenbedarfskündigung, und das gelingt auch gut, steht in dem Gutachten.
Umwandlungsverordnung vor dem Aus
Nicht verlängert wird die kürzlich ausgelaufene Umwandlungsverordnung, weil sie bisher praktisch nie angewandt worden sei. Sie schützt gegen Umwandlung von Miet- in teure Eigentumswohnungen. Eine Umwandlung war demnach nur mit Genehmigung der Kommune möglich.
Grünen-Fraktionschef Arndt Klocke begrüßte die Verlängerung des Mieterschutzes in NRW ausdrücklich. „Die von SPD und Grünen auf den Weg gebrachten Mieterschutzverordnungen waren damals sinnvoll und sind auch heute notwendiger denn je“, so Klocke. Er riet auch zum Festhalten an der Umwandlungsverordnung.