Düsseldorf. Die schwarz-gelbe Landesregierung bringt ein umstrittenes Gesetz durchs Parlament. Es verbessert die Bezüge von Bürgermeistern und Landräten.
Der Bund der Steuerzahler in NRW kritisiert scharf ein am Mittwoch vom Landtag verabschiedetes Gesetz, das Bürgermeistern und Landräten finanzielle Vorteile verschafft. Zum Beispiel deutlich höhere Aufwandsentschädigungen und Zulagen zum Grundgehalt.
Die schwarz-gelbe Landesregierung macht den „kommunalen Wahlbeamten“, also zum Beispiel Bürgermeistern und Landräten, ein Ostergeschenk. Mit dem neuen Gesetz, das gegen die Stimmen von SPD, Grünen und AfD verabschiedet wurde, soll die Attraktivität solcher Ämter gesteigert und amtierende Rathausspitzen ermutigt werden, erneut zu kandidieren, erklären CDU und FDP. Solche Wahlbeamten bildeten „das demokratische Fundament“ und müssten besser unterstützt werden.
"Krawattengeld" wird verdreifacht
Die Begünstigten erhalten nun eine höhere steuerfreie Aufwandsentschädigung zusätzlich zum Grundgehalt, „Krawattengeld“ genannt. Der Zuschlag ist großzügig, das „Krawattengeld steigt – je nach Einwohnerzahl der Gemeinde – von monatlich 223 bis 524 Euro auf 787 bis 1411 Euro.
Nach einer Wiederwahl bekommen die Verwaltungschefs der Kommunen acht Prozent Zuschlag auf ihre Grundbezüge, rückwirkend zum 1. Januar 2020. Nach wie vor können Bürgermeister im Ruhestand schon mit Vollendung des 45. Lebensjahres eine Pension beanspruchen – 22 Jahre vor dem Erreichen der allgemeinen Ruhestandsgrenze. Die Privilegien gelten auch für andere Verwaltungschefs wie die Direktoren der Landschaftsverbände und die Regionaldirektorin des Regionalverbandes Ruhr (RVR).
Steuerzahlerbund: "Überzogene und unzeitgemäße Privilegien"
„Diese Liste an Privilegien ist überzogen und unzeitgemäß. Auch ein Bürgermeister sollte erst mit Vollendung des gesetzlichen Renteneintrittsalters seine Pension erhalten“ sagte Rik Steinheuer, Chef des Bundes der Steuerzahler NRW. Steinheuer findet auch den Zeitpunkt der Gesetzesänderung unsensibel gewählt. Sie werde „im Windschatten von Corona durchs Parlament gebracht.“
NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) verteidigte das Gesetz. Es sei in schwierigen Zeiten „Ausdruck einer Wertschätzung“ gegenüber den Bürgermeistern und Landräten. Henning Höne (FDP) bezeichnete die Wahlbeamten als „politische Zehnkämpfer“, die diese Unterstützung verdient hätten.
Stefan Kämmerling (SPD) sprach von einem „fatalen Timing“. Das Gesetz gehe an den wirklichen Problemen der Amtsinhaber vorbei, zum Beispiel an Besoldungs-Ungerechtigkeiten zwischen Bürgermeistern und Landräten. Zur Zulage von acht Prozent sagte Kämmerling Richtung Landesregierung: „Glauben Sie wirklich, dass sich Interessierte bei einer Kandidatur von einem Wiederwahlbonus beeindrucken lassen?“
Grüne: "Es gab keinen Grund zur Eile"
Mehrdad Mostofizadeh, Landtagsabgeordneter der Grünen und OB-Kandidat in Essen, sagte, es gebe eigentlich keinen Grund zur Eile bei der Klärung dieser Besoldungsfragen. Das Gesetz komme außerdem zum falschen Zeitpunkt: mitten in der Coronakrise und kurz vor der Kommunalwahl.
Der NRW-Steuerzahlerbund betonte, dass es den Wahlbeamten hierzulande finanziell auch so schon besser gehe als denen in anderen Bundesländern. „Die Besoldung dieser Gruppen in NRW liegt bereits deutlich höher als im bundesweiten Durchschnitt“, so Steinheuer.