Essen. Ältere Kollegen werden von der Notbetreuung ausgenommen. Schüler erhalten Aufgabenblätter und Wochenpläne per Mail. Klausuren werden verschoben.

An den Schulen in NRW begann die Woche mit Krisensitzungen. Schulleiter und Kollegen besprachen Regelungen für die Notbetreuungen der Schüler, für verschobene Klausuren und die Versorgung der Schüler mit Lernmaterial. Denn der Schulbetrieb ruht zwar, doch der Lernbetrieb muss weitergehen. „Es handelt sich nicht um Corona-Ferien“, mahnte ein Essener Gymnasium seine Schülerschaft per Mail.

Wie werden die Schüler betreut?

„Wir haben heute 20 Kinder in der Betreuung“, sagt Cornelia Kaitinnis-Lenz, Schulleiterin der Theodor-Heuss-Grundschule in Essen. Anspruch darauf haben nur Eltern, die in einem unverzichtbaren Funktionsbereich arbeiten – etwa Ärzte, Kranken- und Altenpfleger sowie Experten aus der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Auch Polizisten, Feuerwehrleute und die Mitarbeiter von Rettungsdiensten gehören zu den „Unverzichtbaren“. Die Schulleiterin habe alle Eltern angeschrieben, dass sie ab Mittwoch eine Bescheinigung vorlegen müssen, wenn ihr Kind eine Betreuung benötigt.

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„Die Kinder werden dann in Fünfer-Gruppen beaufsichtigt“, erklärt Kaitinnis-Lenz. Kolleginnen und Kollegen, die über 60 Jahre alt sind oder eine Vorerkrankung haben, werden von der Betreuungspflicht ausgenommen.

„Wir sind ein Ganztags-Gymnasium und garantieren eine Betreuung von 7.30 Uhr bis 16 Uhr“, sagt Alice Bienk, Leiterin des Elsa-Brandström-Gymnasiums in Oberhausen. Auch hier wurden ältere Kollegen von diesem Dienst ausgenommen. „Die Schulleitung haben wir in zwei Gruppen aufgeteilt, die abwechselnd anwesend sind und sich nicht begegnen“, erklärt Bienk. So sei gesichert, dass die Schule handlungsfähig bleibt.

Wie wird jetzt der Stoff vermittelt?

coronavirus in nrw- meldungen von sonntag (15. märz)Das NRW-Schulministerium hat alle Schulen aufgefordert, ihren Schülern per Mail Lernaufgaben zu schicken, die bis zu den Osterferien abgearbeitet werden müssen. „Das Unterrichtsmaterial muss bearbeitet werden und wird nach der Schulschließung vorausgesetzt“, stellt das Gymnasium Essen-Überruhr (GEÜ) in einer Mail an alle Schüler klar. „Es wird jedoch in jedem Fall eine angemessene Zeit für die gemeinsame Auswertung im Unterricht vorgesehen sein, bevor diese Aufgaben für Klassenarbeiten oder andere Lernerfolgsüberprüfungen als Basis vorausgesetzt werden“, heißt es.

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„Bei uns an der Grundschule ist der Druck nicht so groß“, sagt Kaitinnis-Lenz. „Die Eltern sollen jetzt nicht als Hilfslehrer auftreten, sondern mit Augenmaß vorgehen.“ Die Lehrer vergeben Lernaufgaben, die die Schüler zu Hause erledigen können, eine Geschichte lesen, ein Tagebuch führen, einen Brief oder Bericht schreiben.

An den Gymnasien sind die Ansprüche indes höher. Die Fachlehrer erstellen Aufgaben, Arbeitsblätter und Wochenpläne, die von den Schülern zu bearbeiten sind. „Die Lehrer haben das Lernmaterial per Mail an die Klassenpflegschafts-Vorsitzenden verschickt, diese verteilen es an die Eltern der Schüler weiter“, erläutert Alice Bienk das Vorgehen ihrer Schule. „Die Kinder müssen die Aufgaben nachweislich abarbeiten, das sind etwa Lektüre-Vorgaben, Vokabeln, Übungen oder Referate. „Nach den Ferien wird das besprochen und korrigiert“, so Bienk. „Die Schüler müssen sich jetzt selbst organisieren, wann und wie sie den Stoff bearbeiten wollen. Aber das funktioniert auch.“

Was ist mit Klausuren und Abiturprüfungen?

die corona-alleingänge der eu-staaten sind gift für europaAn manchen Gymnasien sind noch nicht alle Vorabi-Klausuren geschrieben worden, etwa am GEÜ. Die geplante Arbeit am 16. März musste ausfallen. Sollten in den nächsten Wochen Klausuren stattfinden können, würden „angemessene Infektionsschutzmaßnahmen“ umgesetzt, teilt die Schulleitung mit. „Bei uns sind alle Vorabi-Klausuren schon durch, zum Glück“, sagt Alice Bienk. Denn sämtliche Klausuren und Klassenarbeiten wurden auf die Zeit nach den Osterferien verschoben.

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Laut Schulministerium müssen ausgefallene Vorabi-Klausuren unmittelbar nach den Osterferien nachgeholt werden. Für diese Schüler erfolgt die Zulassung zum Abitur durch den Zentralen Abiturausschuss bis zum 5. Mai. Sie legen ihre Abiturprüfungen dann zu den Nachschreibterminen ab 7. Mai ab.

Grundsätzlich hätten die Schulschließungen „keine Auswirkungen“ auf die Termine der bevorstehenden Abiturprüfungen, so das Ministerium. Auch die Konferenz des Zentralen Abiturausschusses am 2. April könne wie vorgesehen stattfinden, „da die Schulen als Gebäude nicht geschlossen sind“.

Auch für den Fall, dass der Unterricht nicht wie geplant nach den Osterferien wieder aufgenommen werden sollte, könnten die Schulgebäude in Abstimmung mit den örtlichen Behörden von Abiturienten und Lehrkräften genutzt werden, „um an den vorgesehenen Terminen ordnungsgemäße Prüfungen durchzuführen“, so das Ministerium.

Haben die Lehrerinnen und Lehrer jetzt frei?

Nein, sie müssen die Betreuung der Kinder übernehmen, deren Eltern in „unverzichtbaren“ Berufsgruppen tätig sind. „Das Ruhen den Unterrichtsbetriebes entbindet die Schulleitungen und Lehrkräfte nicht von den bestehenden Dienstpflichten“, stellt das Schulministerium klar. Sie sollen ihre Aufgaben soweit möglich am heimischen Arbeitsplatz erfüllen. Daran aber hakt es mancherorts. „Ich kann von zu Hause aus nicht auf meinen Dienstrechner zugreifen und Mails abrufen“, klagt Alice Bienk. „Das ist ärgerlich.“