Essen. Ab 2021 sollen die Länder mehr Personal an Hochschulen einstellen. Doch NRW, wo die Personalnot besonders groß ist, nennt keine konkreten Summen.
Mit knapp vier Milliarden Euro pro Jahr sollen ab 2021 die Studienbedingungen an den Hochschulen verbessert werden. Dazu haben sich der Bund und die Länder im „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ Mitte 2019 verpflichtet. Bund und Länder zahlen jeweils 1,88 Milliarden Euro. Doch Nordrhein-Westfalen, wo die Personalnot an den Hochschulen besonders groß ist, will sich bislang nicht auf eine Summe festlegen. Das stößt auf heftige Kritik der Hochschulen: „Die Länder müssen jetzt ihre Karten auf den Tisch legen, weil die Hochschulen Planungssicherheit benötigen“, sagt Bernhard Kempen, Präsident des Deutschen Hochschulverbands (DHV).
Mit den Milliarden aus dem „Zukunftsvertrag“ sollen die Hochschulen künftig mehr Personal einstellen und die Betreuungsrelation, also das Verhältnis von Professoren zu Studierenden, deutlich verbessern. Die Mittel sind ein echtes Plus für die Hochschulen, da sie zusätzlich zur Grundfinanzierung fließen. NRW steht mit einer Betreuungsquote von durchschnittlich einem Professor für 90 Studierende so schlecht da wie kein anderes Bundesland.
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Die Länder müssen dem Bund darlegen, wie sie Bundesmittel in voller Höhe ergänzen wollen. Doch die NRW-Landesregierung hält sich bedeckt und nennt auf Nachfrage keine Zahlen. „Konkrete Aussagen lassen sich derzeit noch nicht treffen“, heißt es aus dem NRW-Wissenschaftsministerium. Der Grund: Die Mittel werden auf die Länder je nach Zahl der Studienanfänger, der Studierenden insgesamt sowie der Absolventen verteilt. Diese Daten würden aber erst Ende 2020 vorliegen, so das Ministerium.
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„Die Länder pokern. Sie wollen ihren Beitrag so niedrig wie möglich halten,“ kommentiert der Hochschulverband in Bonn, die Interessenvertretung aller Hochschullehrer, das Vorgehen. DHV-Präsident Kempen mahnte bereits: „Der Bund darf sich nicht wieder über den Tisch ziehen lassen.“ Er erinnert daran, dass schon bei der Übernahme der Bafög-Mittel durch den Bund im Jahr 2015 viele Länder die Mittel nicht wie vereinbart in vollem Umfang für die Hochschulen verwendet haben. Auch NRW zog sich den Unmut der damaligen Bundesbildungsministerin zu, denn das Land lenkte – noch unter Rot-Grün – den frei gewordenen Bafög-Landesanteil von knapp 280 Millionen Euro teils auch in Kitas und Ganztagsschulen.
Hochschulen befürchten „Taschenspielertricks“
Das dürfe beim Zukunftsvertrag nicht erneut geschehen, mahnte Kempen. Jedes weitere Hinauszögern der Zahlungszusagen bestätige den Verdacht, dass die „Länder den Bund als Zahlmeister schätzen, sich selbst aber ihrer Verantwortung für die Hochschulen nur zu gern entziehen“.
Der Zukunftsvertrag sei „die nächste Nagelprobe“, so der DHV-Präsident. „Taschenspielertricks“ der Länder dürfe der Bund nicht hinnehmen. Auch der Bundesrechnungshof mahnte eine strikte Kofinanzierung durch die Länder und eine bessere Kontrolle des Bundes bei der Mittelverwendung an.
Wie viele Stellen geschaffen werden können, ist noch offen
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Wie genau die einzelnen Hochschulen in NRW von den Mitteln profitieren werden und wie viele neue Stellen geschaffen werden, sei derzeit nicht abzusehen, teilt das Wissenschaftsministerium mit. Zu erwarten ist, dass die zusätzlichen Gelder auch nach den Bundes-Kriterien „Studienanfänger, Studierende, Absolventen“ auf die Hochschulen verteilt werden.
„Wir sind skeptisch, ob NRW seinen Verpflichtungen nachkommt“, resümiert DHV-Sprecher Matthias Jaroch. Als positives Signal wertet der DHV indes, dass NRW die Mittel für bessere Studienbedingungen („Qualitätsverbesserungsmittel“) ab 2021 um 50 Millionen auf künftig 300 Millionen Euro pro Jahr anheben werde. Damit sollen den Hochschulen die entgangenen Mittel aus den abgesagten Studiengebühren für EU-Ausländer ersetzt werden.
Auch die Bildungsgewerkschaft GEW pocht auf eine rasche Umsetzung des Zukunftsvertrags. Eine Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen sei dringend nötig. Die Beteiligung des Bundes müsse „nachprüfbar genutzt werden, um endlich mehr Dauerstellen zu schaffen“.
>>>> Der Zukunftsvertrag
Am 6. Juni 2019 haben die Regierungschefs von Bund und Ländern den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ beschlossen. Er löst ab 2021 den befristeten „Hochschulpakt“ ab. „Der Vertrag stellt dauerhaft einen jährlichen Milliardenbetrag zusätzlich zur Grundfinanzierung der Hochschulen zur Verfügung“, teilt das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit.
Das erlaube den Hochschulen, „mehr unbefristetes Personal in Studium und Lehre einzustellen“. Empfänger der Bundesmittel sind die jeweiligen Länder. Sie geben die Mittel samt dem jeweiligen Eigenanteil an die Hochschulen „nach eigenem Ermessen“ weiter.