Essen. Die Grundsteuerreform ist perfekt. NRW will aber frühestens im ersten Quartal 2020 sagen, wie die Neuberechnung im Land erfolgen soll.
Der Bundesrat hat am Freitag den Weg für die umstrittene Grundsteuerreform frei gemacht. Jetzt müssen die Bundesländer entscheiden, ob sie ab 2025 die Berechnungsmethode von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) nutzen oder eine eigene entwickeln. NRW strebt eine Entscheidung darüber allerdings erst im nächsten Jahr an.
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Ob das Land dem Modell der Bundesregierung folge oder die im Gesetz vorgesehene Öffnungsklausel nutze, werde jetzt „ergebnisoffen“ beraten, sagte ein Sprecher von Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) der WAZ. Eine Entscheidung solle dann im kommenden Jahr fallen, vermutlich im ersten Quartal, so der Sprecher.
Das Scholz-Modell basiert auf der Fläche plus Immobilienwert. Länder wie Bayern wollen dagegen nur die Fläche zugrunde legen. Zuletzt hatte der Eigentümerverband Haus und Grund vor einer „fatalen Einbeziehung des Immobilienwertes“ bei der Neuberechnung der Grundsteuer gewarnt. Eine Modellrechnung der Hamburger Finanzbehörde hatte zudem gezeigt, dass die Neubewertung vor allem bei älteren Gebäuden und Einfamilienhäusern zu spürbaren Mehrbelastungen für Hausbesitzer und Mieter führen würde.
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Das letzte Wort über die Grundsteuer haben ohnehin die Kommunen. Sie entscheiden über die Hebesätze, wie hoch die Belastungen für Hausbesitzer und Mieter ausfallen. Speziell im Ruhrgebiet ist die Höhe der Grundsteuer ein sensibles Thema. Wegen akuter Finanznot haben viele Kommunen immer wieder an der Steuerschraube gedreht. Städte wie Witten, Duisburg, Hagen, Herne und zuletzt Mülheim haben sich in eine bundesweite Spitzengruppe katapultiert, wenn es um den so genannten Hebesatz geht.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Überarbeitung bis Ende 2019 gefordert, weil die Bemessungswerte für Grundstücke in West und Ost völlig veraltet sind.