Düsseldorf. Sollten notorische Schwarzfahrer und kleine Diebe in den Knast, wenn sie keine Strafe zahlen (können)? Fachleute halten das für teuren Unsinn.

Die Kritik an den Ersatzfreiheitsstrafen für notorische Schwarzfahrer, Ladendiebe und andere Kleinkriminelle wird in NRW immer lauter. Diese Haft wird angeordnet, wenn jemand eine Geldstrafe nicht bezahlen kann oder will. Bei einer Expertenanhörung im Landtag wurde deutlich, dass die Haft die Lage der Betroffenen oftmals nur verschlimmert und den Staat viel Geld kostet. NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) hatte bereits angekündigt, dass er die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen reduzieren und erreichen möchte, dass Geldstrafen notfalls in kleinsten Raten abbezahlt werden können.

.„Wir sollten Menschen nicht dafür bestrafen, dass sie arm und gescheitert sind. Wir sollten auf Ersatzfreiheitsstrafen verzichten“, sagte die Kölner Kriminologin Nicole Bögelein. „Gefängnis für Schwarzfahren ist nicht verhältnismäßig“, findet auch Thimna Klatt vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen.

Es trifft Abgehängte, Langzeitarbeitslose, Drogenabhängige

Allein in NRW sitzen jeden Tag mehr als 1000 Menschen Ersatzfreiheitsstrafen ab. Etwa 50.000 Betroffene werden jährlich in Deutschland gezählt. Jeder Hafttag kostet im Schnitt 135 Euro pro Kopf, rechnet das NRW-Justizministerium vor. Laut dem Kriminologischen Dienst NRW wurde 2017 in einer Studie ermittelt, dass fast 80 Prozent dieser Gefangenen vor der Haft arbeitslos waren. Jeder Sechste hatte überhaupt kein Einkommen, 60 Prozent hatten keinen Beruf erlernt. Viele Betroffene haben Probleme mit Alkohol, Drogen, Depressionen.

Die Haft löse nicht die Probleme, „und erhöht zudem die Wahrscheinlichkeit für erneute kriminelle Auffälligkeiten“, erklärt das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen. Alternativen zur Haft könnten gemeinnützige Arbeit oder Fahrverbote sein. Wolfgang Wirth vom Kriminologischen Dienst NRW erklärte, die Haftzeit sei in diesen Fällen meist viel zu kurz, um therapeutisch helfen und Menschen in Arbeit vermitteln zu können. Viele Bundesländer experimentieren mit Alternativen zu Ersatzfreiheitsstrafen. NRW und Bayern haben Programme „Schwitzen statt sitzen“ aufgelegt. Dabei dient gemeinnützige Arbeit als Strafersatz. Aber in nicht einmal zwei Prozent der Fälle werden diese Angebote angenommen, die Zahl der Betreuten sinkt sogar. Mehr oder weniger wirksame Hilfen bei der Ratenzahlung gibt es zum Beispiel in Niedersachsen, Berlin, Bremen, Hessen und Schleswig-Holstein.

Idee: Arme sollten gratis mit Bus und Bahn fahren

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe schlägt vor, Bezieher von Sozialleistungen gratis mit Bus und Bahn fahren zu lassen oder Strafverfahren bei Bagatelldelikten schnell einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn kommt zu dem Ergebnis, dass Ersatzfreiheitsstrafen vermieden werden könnten, wenn die Betroffenen „früh an der Hand genommen“ und durch das Vollstreckungsverfahren begleitet würden. Aber der Aufwand dafür wäre sehr hoch.

Nicole Bögelein ist dafür, Delikte wie Schwarzfahren oder kleinere Diebstähle nur noch als Ordnungswidrigkeiten und nicht mehr als Straftaten zu bewerten. Dann könnten Freiheitsstrafen vermieden werden. In Spanien gelte Schwarzfahren zum Beispiel nicht als Straftat. Daher müssten relativ wenige Menschen dort Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen. Auch Schweden wurde als Vorbild bezeichnet. Dort wurden Ersatzfreiheitsstrafen praktisch abgeschafft, so Thimna Klatt.„Ersatzfreiheitsstrafen wirken meist nicht“, sagte Alexandra Weingart von der Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe. Sie plädiert für eine Härtefallregelung, um solche Strafen zu vermeiden.