Düsseldorf. Um Feinstaub-Spitzen zum Jahreswechsel zu vermeiden, sollen immer mehr Kommunen das Silvester-Feuerwerk verbieten. Doch der Widerstand ist groß.

31. Dezember, 0 Uhr. Kein Knall. Nur laute Musik. Dazu tanzen Lichtstrahlen durch die Luft. So begeht im vergangenen Jahr das bayerische Landshut die Silvesternacht. Jegliches Feuerwerk war dort untersagt, da das historische Zentrum der Stadt vor Brandgefahren bewahrt werden sollte. Als Trost für alle Pyromanen gab es eine Lasershow. Ein Szenario, auf das man sich auch in NRW-Städten gefasst machen muss?

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) treibt seit Monaten die Debatte über einen Abschied von der traditionellen Silvester-Böllerei voran. Bundesweit hat die Organisation ihren Kampf gegen Luftverschmutzung durch Silvester-Feuerwerk inzwischen ausgeweitet. Im Juli hatte man zunächst 31 Städte aufgefordert, ein Feuerwerk-Verbot auszusprechen. Nun sind weitere 67 Kommunen angeschrieben worden. Insgesamt sind es 25 aus NRW.

Kein Böller-Verbot an Silvester in Duisburg

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Verbotsanträge reicht die Umwelthilfe überall dort ein, wo die Luft im Jahresmittel mit mehr als 20 Mikrogramm Feinstaubpartikeln je Kubikmeter belastet ist. Zum Beispiel in Duisburg. Doch dort winkt man ab. Einen Schnellschuss, das Silvester-Feuerwerk zu untersagen, werde es nicht geben, versichert ein Stadtsprecher auf Anfrage. Man setze viel mehr auf die Eigenverantwortung der Duisburger und gehe davon aus, „dass sich das gesteigerte Umweltbewusstsein auch an Silvester positiv auswirkt und deutlich weniger Feuerwerkskörper und Raketen gezündet werden“.

Genau diese Argumentation kritisiert die DUH, die sich bereits im Dauerstreit um Diesel-Fahrverbote in NRW einen gewissen Ruf erworben hat. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) beschimpft die Organisation sogar öffentlich als „Abmahnverein“. Die Umwelthilfe hält nichts von Freiwilligkeit beim Feuerwerk. Bundesweit würden zum Jahreswechsel innerhalb weniger Stunden Böller rund 5000 Tonnen Feinstaub freisetzen. Die Menge entspreche etwa 16 Prozent der jährlich im Straßenverkehr entstehenden Feinstäube. Viele Menschen mit Atemwegserkrankungen müssten sich in ihren Wohnungen „regelrecht luftdicht verbarrikadieren“, sagt der DUH-Vorsitzende Jürgen Resch.

EU gibt Grenzwert von 40 Mikrogramm vor

Die Stadt Essen scheint der alarmierende Tonfall nicht zu beeindrucken. Die Umwelthilfe verweise auf die falschen Grenzwerte, erklärt eine Stadtsprecherin. Maßgeblich sei ein Grenzwert von 40 Mikrogramm Feinstaub je Kubikmeter Luft und nicht von bloß 20. Ein Verbot von privaten Feuerwerken wird es deshalb wohl nicht geben. „Die geltenden Grenzwerte werden hier seit 2012 eingehalten. Auch in der Silvesternacht werden die Feinstaubwerte in Essen nicht überschritten“, so die Stadt.

In Dortmund hatte man bereits im Juli die Forderungen der Umwelthilfe zurückgewiesen. Die Verwaltung sehe aufgrund der vorliegenden Werte zur Luftverschmutzung gar keine rechtliche Möglichkeit für Verbote. Verstöße gegen Landes-Immissionsschutzgesetz oder das Ordnungsbehördengesetz? Eine akute Gesundheitsgefahr in der Silvesternacht sei „nicht rechtssicher belegbar“, argumentieren die Dortmunder.

Grüne nennen flächendeckende Verbote „unkreativ“

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Sind die bösen Verbotsgeister damit vertrieben? Die Umwelthilfe lässt nicht locker. Sie will eine Rechtsgrundlage für Feuerwerk-Verbote. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) wurde bereits in Stellung gebracht, um einer Änderung der Sprengstoffverordnung oder des Gesetzes gegen Luftverschmutzung das Wort zu reden.

Selbst die Landtags-Grünen scheinen das Böller-Aus nicht weiterverfolgen zu wollen. Fraktionsvize Mehrdad Mostofizadeh nennt flächendeckende Verbote unkreativ und nicht verhältnismäßig. Trotzdem müssten gerade die Städte mit hoher Feinstaubbelastung, in denen etwa Fahrverbote drohen, die Aspekte des Gesundheits- und Umweltschutzes mit in ihre Entscheidung einbeziehen.