Düsseldorf/Berlin. . Bundesfinanzminister Olaf Scholz erklärt die Konsultationen für beendet. NRW-Finanzminister Lienenkämper sieht Fortschritte. Bayern blockiert.
In den monatelangen Beratungen von Bund und Ländern über die vom Verfassungsgericht geforderte Grundsteuerreform hat es offenbar einen Durchbruch gegeben. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) erklärte die Konsultationen mit seinen Länderkollegen am Donnerstag für beendet und sprach von einem „vernünftigen Ergebnis“. Er werde nun einen Gesetzentwurf ausarbeiten. Details nannte Scholz nicht.
NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) gab sich optimistisch. „Im heutigen Gespräch sind weitere Fortschritte erzielt worden“, sagte Lienenkämper der WAZ. So sei es gelungen, die nur aufwändig administrierbare Einzelausnahme bei Wohngrundstücken vom Tisch zu bringen. Auch bei Gewerbegrundstücken habe es Weiterentwicklungen gegeben. Jetzt müsse der Bundesfinanzminister zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen, der dann im Gesetzgebungsverfahren weiter intensiv zu beraten sei“, so Lienenkämper.
Weiter Widerspruch aus Bayern
Hessens Finanzminister Thomas Schäfer sprach von einem Kompromiss, der „administrierbar und handlebar“ sei. „Wir fassen nicht mehr jedes Grundstück an, wir erheben nicht mehr jede einzelne Miete“, sagte der CDU-Politiker. Widerspruch kam aus Bayern, dessen Finanzminister einen Gesetzentwurf auf der derzeitigen Grundlage ablehnte.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) fordert sogar einen grundsätzlichen Neuanfang bei den Verhandlungen. Es müsse eine Arbeitsgruppe der Koalition her, um eine Lösung zu finden, sagte Söder der Deutschen Presse Agentur (dpa). Das Bundesmodell führe zu einer immensen Bürokratie. Außerdem bestehe die Gefahr von Mieterhöhungen. Bundesfinanzminister Scholz hatte für eine werteabhängige Grundsteuer plädiert, in die etwa Alter des Gebäudes, der Bodenrichtwert und eine Durchschnittsmiete einfließen würden. Andere wollten sich an einem Flächenmodell ausrichten.
Über die Grundsteuer fließen jährlich rund 14 Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen. Etwa 35 Millionen Grundstücke sind davon betroffen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 wegen veralteter Bemessungswerte eine Reform gefordert und dafür eine Frist bis Ende 2019 gesetzt. Für die anschließende Neubewertung der Gebäude in Deutschland hatten die Richter eine Übergangszeit von fünf Jahren zugestanden. Insgesamt soll die Reform für die Steuerzahler nicht zu einer Mehrbelastung führen. Experten schätzen aber, dass es für den einzelnen Immobilienbesitzer sehr wohl günstiger oder auch teurer werden kann als bisher. Auch Mieter sind von den Änderungen betroffen, weil die Grundsteuer in der Regel auf die Mietnebenkosten umgelegt werden darf.