Düsseldorf. . Laut Kohlekommission sollen bis 2022 sieben Gigawatt Kohlekapazität in NRW vom Netz genommen werden. Grüne sehen Anlass für Gespräche zum Hambi.

Nach dem Kompromiss zum Kohleausstieg hat sich die Grünen-Landtagsfraktion für direkte Gespräche zwischen der Landesregierung und den Besetzern des Hambacher Waldes ausgesprochen. Zunächst müssten sich aber Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) wie auch der Energiekonzern RWE klar äußern, ob der Wald erhalten bleibe oder nicht, sagte Grünen-Fraktionschefin Monika Düker am Dienstag in Düsseldorf.

Monika Düker, Fraktionsvorsitzende der Grünen im NRW-Landtag.
Monika Düker, Fraktionsvorsitzende der Grünen im NRW-Landtag. © Federico Gambarini/dpa

Danach sollten Regierung und Besetzer eine „einvernehmliche Lösung finden, was mit dem Wald passiert“. Dann seien auch Besetzungen nicht mehr nötig, „um den Wald zu retten“.

Grüne: Hambi kann bleiben

Insgesamt sehen die Landtags-Grünen den Kohlekompromiss als Erfolg, denn der „Einstieg aus dem Ausstieg“ aus der Kohleverstromung sei nun gemacht.

Für Nordrhein-Westfalen sei es ein „Meilenstein“, dass bis 2022 insgesamt sieben Gigawatt Kohlekapazität vom Netz genommen werden sollen, davon drei Gigawatt Braunkohle. Damit werde fast die Hälfte der im Rheinischen Revier produzierten Strommenge vom Netz gehen, sagte Düker. Bei diesem Potenzial werde die unter dem Hambacher Wald lagernde Braunkohle nicht mehr gebraucht. Die schwarz-gelbe Landesregierung müsse mit einer neuen Leitentscheidung die Abbaugrenzen neu definieren.

Schluss mit Kohleverstromung bis 2038

Im Abschlussbericht der Kohlekommission heißt es: „Die Kommission hält es für wünschenswert, dass der Hambacher Forst erhalten bleibt.“ RWE will „prüfen“, inwieweit das aus Unternehmenssicht möglich ist.

Spätestens 2038 soll laut Empfehlungen der Kommission in Deutschland Schluss sein mit der Kohleverstromung. Dieses Ziel sei für die Grünen «selbstverständlich nicht ausreichend», um die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen, sagte Düker. Aber es gebe ja eine Revisionsklausel.