Düsseldorf. Die „Kohlekommission“ nennt den Erhalt des Hambacher Forst „wünschenswert“. Doch wie wird aus dem Wunsch energiepolitische Wirklichkeit?
Der Erhalt des nur noch 200 Hektar großen Hambacher Forst im rheinischen Braunkohle-Revier ist für das politische Jahrhundertprojekt „Kohleausstieg“ eigentlich von nachrangiger Bedeutung. Wenn Deutschland als viertgrößte Industrienation der Welt neben Atom- auch noch Kohlestrom abschalten will, stellen sich viel drängendere Fragen. Doch der „Hambi“ ist längst zum umkämpften Symbol geworden. Nachdem sich die „Kohlekommission“ der Bundesregierung in ihrem Abschlussbericht nur dazu durchringen konnte, den Rodungsverzicht im Hambacher Forst als „wünschenswert“ zu bezeichnen, wartet nun ein mühsamer Weg. Die fünf Schritte zur möglichen „Hambi“-Rettung:
Erst sprechen die Gerichte
Erstens: Zunächst sprechen die Gerichte. Am 12. März verhandelt das Verwaltungsgericht Köln über die Zulässigkeit des RWE-Rahmenbetriebsplans im Braunkohle-Tagebau Hambach. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im Oktober 2018 überraschend einem Eilantrag der Umweltorganisation BUND stattgegeben und die Rodung des Hambacher Forsts gestoppt. Zunächst müsse nochmals über die Schutzwürdigkeit der dort lebenden Bechsteinfledermaus befunden werden – obwohl bereits 3800 Hektar desselben Wald ohne Rücksicht darauf abgeholzt werden durften. Nun entscheidet das Verwaltungsgericht Köln in der Hauptsache, eine abermalige Fortsetzung vor dem Oberverwaltungsgericht scheint nicht ausgeschlossen.
Die Bundesregierung muss mit RWE Stilllegung verhandeln
Zweitens: Die Bundesregierung wird mit RWE über den Fahrplan für die Kraftwerksstilllegung verhandeln. Die von der „Kohlekommission“ vorgeschlagene Abschaltung von Braunkohlekapazitäten von zusätzlich drei Gigawatt bereits bis 2022 muss ausschließlich im Rheinischen Revier erbracht werden. Wenn RWE mit der erwarteten Milliarden-Entschädigung durch den Steuerzahler einverstanden ist, wird von dem Unternehmen eine geänderte Abbauplanung für die Tagebaue vorgelegt.
Große Leitentscheidung des Landes unwahrscheinlich
Drittens: Der Braunkohleausschuss bei der Bezirksregierung Köln muss die neue RWE-Tagebauplanung überprüfen und in eine rechtssichere Planung überführen. Eine große Leitentscheidung der Landesregierung wie 2016, als der Tagebau Garzweiler II von Rot-Grün zur Verhinderung der Umsiedlung der Ortschaften Dackweiler, Holzweiler und Hauerhof erstmals verkleinert wurde, gilt wegen des zeitlichen Aufwands als unwahrscheinlich. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat aber zugesagt, das Planungsrecht im Sinne der „Kohlekommission“ und zur Befriedung der Konflikte im Hambacher Forst anzupassen. Jetzt gelte jedoch erst einmal: „Der Bund verhandelt, nicht das Land.“
Was passiert mit den Kraftwerken Neurath und Niederaußem?
Viertens: RWE muss die Befeuerung des Kraftwerksparks im Rheinischen Revier neu berechnen. Bislang wurden rund 40 Millionen Tonnen Braunkohle pro Jahr allein im Tagebau Hambach gefördert. Rund 18 Millionen Tonnen von dieser Kohle wurden im Kraftwerk Neurath in Strom umgewandelt, rund 10 Millionen Tonnen im Kraftwerk Niederaußem. Es wäre ökologischer Unsinn, die relativ neuen Kraftwerksblöcke in Neurath und Niederaußem abzuschalten. Die alten, besonders schmutzigen Meiler aus den 1960er und 1970er Jahren sind dort jedoch zum Teil schon für die im Rahmen der 2015 vereinbarten Sicherheitsbereitschaft zur Stilllegung vorgesehen. Theoretisch könnten die neuen Blöcke auch per Zug mit Kohle aus dem Tagebau Garzweiler beliefert werden, was jedoch nicht als sonderlich wirtschaftlich gilt.
Ist der Hambacher Forst ökologisch zu retten?
Fünftens: Eine offene Frage ist die Landschaftsgestaltung. Das rund 400 Meter tiefe Tagebau-Loch ist bereits bis kurz vor den Hambacher Forst gebaggert worden. Die Tagebaukanten müssen abgeschrägt werden, wofür man tonnenweise Erdreich benötigt. Zudem gibt es Hinweise, dass der Hambacher Forst durch das Absenken des Grundwasserspiegels irreparabel beschädigt sein könnte. Umweltschützer bestreiten dies jedoch.