Düsseldorf. . Das Institut für Menschenrechte hat den Stand der Inklusion in NRW durchleuchtet. Ein Kursschwenk der Landesregierung missfällt den Forschern.
Mit dem Festhalten am Förderschul-System in Nordrhein-Westfalen verstößt die schwarz-gelbe Landesregierung nach Einschätzung des Berliner Instituts für Menschenrechte gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Es sei ein klarer Rückschritt, dass seit dem Regierungswechsel wieder das Sonderschulsystem gestärkt werde, sagte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, bei einer Bilanz zum Umsetzungsstand der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW.
Moratorium zum Erhalt von Förderschulen
Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hatte kurz nach ihrer Amtsübernahme 2017 ein Moratorium zum Erhalt von Förderschulen erlassen und die Mindestgrößen-Vorgaben für die Schülerzahlen fünf Jahre lang ausgesetzt. So wollte sie Eltern von behinderten Kindern wieder eine bessere Wahlmöglichkeit geben und vielen Sonderpädagogen, die ständig an verschiedenen Einsatzorten unterrichten mussten, deutlich mehr Verlässlichkeit im Berufsalltag. Hintergrund war die landesweit große Unzufriedenheit vieler Eltern und Lehrer mit der von der rot-grünen Vorgängerregierung durchgesetzten Inklusion.
Rot-Grün führte Rechtsanspruch ein
In NRW gibt es rund 143.000 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Binnen acht Jahren war der Inklusionsanteil von 12,4 auf 39,7 hochgeschraubt worden. Rot-Grün hatte 2013 erstmals einen Rechtsanspruch auf Regelbeschulung behinderter Kinder eingeführt. Schwarz-Gelb legte dafür 2018 in einem Inklusions-Erlass verbindliche Qualitätsstandards und Personalvorgaben fest. Parallel wurde das Förderschul-System gestützt, das in den vergangenen Jahren viele Schüler an die Regelschulen verloren hatte.
„Nicht mit UN-Konvention vereinbar“
Aichele attestierte der neuen Landesregierung „ein Verständnis von Inklusion, das mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar ist“. Ziel müsse ein inklusives Schulsystem für alle Kinder bleiben. „So lange wir Sondereinrichtungen haben, besteht die Gefahr, dass mit der Geburt ein Sonderweg vorbereitet ist“, so Aichele. Der Wissenschaftler musste jedoch einräumen, dass sein Institut keine inhaltlichen Aussagen über die Qualität des inklusiven Unterrichts in NRW machen könne.
Studie im Auftrag des Landtags
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist eine vom Bundestag finanzierte Einrichtung, die vor allem die Einhaltung der UN-Behinderten- und Kinderrechte in Deutschland überwacht. Im Auftrag des Landtags wurde die Entwicklung der Inklusion in NRW in den Bereichen Bildung, Wohnen, Mobilität und Arbeit untersucht.