Düsseldorf. Das Bundesverwaltungsgericht bringt mit einem Urteil die Zukunft des Islamunterrichts neu auf die Agenda. Haben Islamverbände Rechte wie Kirchen?
Eine Entscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts beschäftigt vor dem Jahreswechsel die Landespolitik. Sie könnte erheblichen Einfluss darauf haben, ob und in welcher Form es in Nordrhein-Westfalen weiter islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen geben wird.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hob am Donnerstag ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster auf: Die Münsteraner Richter hatten vor einem Jahr verneint, dass der Zentralrat der Muslime und der Islamrat Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes sind. Die Bundesrichter verpflichten das OVG nun dazu, diese Entscheidung noch einmal zu überprüfen.
Im Kern geht es um die Frage, ob die Islamverbände beim Religionsunterricht vergleichbare Rechte erhalten wie die katholische und die evangelische Kirche. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte entschieden, die Islamverbände könnten solche Rechte nicht haben. Das OVG zweifelte an der Kompetenz und der religiösen Autorität der Verbände innerhalb der muslimischen Gemeinschaft. Nun muss diese Frage erneut geklärt werden. Sollte das OVG diesmal zu einem anderen Ergebnis kommen, dann hätten der Islamrat und der Zentralrat das Recht, Religionsunterricht nach ihren Grundsätzen anzubieten.
Bislang gibt es nur eine Übergangslösung
Islamischen Religionsunterricht gibt es seit 2012 in NRW. Von den rund 400.000 Kindern muslimischen Glaubens besuchen aber nur etwa fünf Prozent diesen Unterricht, obwohl das Interesse groß ist. Der heutige islamische Unterricht ist außerdem nur eine Übergangslösung. Für Inhalte und die Auswahl der Lehrer ist ein Beirat zuständig, der vom Schulministerium berufen wird. In ihm sitzen auch Vertreter des Zentralrats und des Islamrats.
Das Beiratsmodell endet am 31. Juli 2019. Wie es danach mit diesem Unterricht in NRW weitergeht, ist ungeklärt. Die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, den Fall nach Münster zurückzuschicken, macht das Ringen um eine Zukunft des Religionsunterrichts für muslimische Schüler noch komplizierter.
Land arbeitet an Zukunft des Islamunterrichts
Die Staatskanzlei konnte die Auswirkungen des Urteils gestern noch nicht einschätzen. Eine Sprecherin des Schulministeriums bekräftigte, dass die Landesregierung an der Zukunft des islamischen Religionsunterrichtes arbeite. Bis zum Ende des Schuljahres solle geklärt werden, „auf welcher Grundlage zukünftig islamischer Religionsunterricht angeboten werden kann“.
Zentralrats-Chef Aiman Mazyek begrüßte die BVG-Entscheidung. Sein Verband kämpfe schon seit 1994 um das Recht, Religionsunterricht anzubieten. (mk/dpa)