Münster. Zwei Islamverbände hatten das Land NRW verklagt: Es geht um den islamischen Religionsunterricht. Nun hat das OVG ein Urteil gefällt.

Es dürfte das Ende eines jahrelangen Rechtsstreites rund um den islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen sein: Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied am Donnerstag, dass die Dachverbände Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland und Zentralrat der Muslime in Deutschland die wichtigste Voraussetzung nicht erfüllen, um Islamunterricht nach eigenen Vorstellungen zu gestalten: Sie sind keine Religionsgemeinschaften.

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Eine Religionsgemeinschaft zeichne sich unter anderem dadurch aus, dass ihre religiöse Autorität „in der gesamten Gemeinschaft bis hinunter zu den Moscheegemeinden reale Geltung“ habe, so die Richter. Bei den klagenden Verbänden sei dies nicht so. Überhaupt ist es mit der Autorität dieser Organisationen so eine Sache. Sie repräsentieren mitnichten „die“ Muslime in NRW, sondern jeweils nur einen kleinen Teil. Für das Land ist das hochproblematisch. Denn eigentlich müsste es für einen islamischen Unterricht mit Religionsgemeinschaften zusammenarbeiten.

Islamischen Religionsunterricht gibt es schon seit 2012 in NRW

Die frühere rot-grüne Landesregierung und die heutige schwarz-gelbe wollen, dass möglichst viele der rund 400 000 muslimischen Kinder im Land in der Schule Islamunterricht erhalten. Besser dort und nach klaren Regeln als in Hinterhofkursen bei zweifelhaften Predigern, heißt es. Islamischen Religionsunterricht gibt es schon seit 2012 in NRW, aber nur an rund 230 von 5300 öffentlichen Schulen, und er ist ein Provisorium, über dessen Zukunft bis 2019 neu entschieden werden muss.

Ein Beirat ist an der Stelle von Religionsgemeinschaften der Partner der Landesregierung. Darin sitzen Vertreter von Dachverbänden wie der Islamrat und Experten, die das Land vorschlägt. Zuletzt gab es Ärger mit dem türkischen Verband Ditib, der von der autoritären Führung in Ankara abhängig ist. Ditib ließ daraufhin ihren Sitz im Beirat ruhen.

SPD und Grüne begrüßten das Urteil ebenso wie die Ministerin

„Wir müssen das Beiratsmodell weiterentwickeln, auch damit die große Akzeptanz bei den Eltern muslimischer Kinder weiter ausgebaut werden kann“, sagte gestern NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP). Künftig werde es darum gehen, im Beirat den Islam noch mehr in seiner Vielfalt abzubilden. Ziel sei ein flächendeckender, einheitlicher islamischer Unterricht unter staatlicher Aufsicht, erteilt in deutscher Sprache von in Deutschland ausgebildeten Lehrern.

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SPD und Grüne begrüßten das Urteil ebenso wie die Ministerin. Die Regierung müsse nun schnell klären, wie sie die Zusammenarbeit mit den muslimischen Verbänden gestalten wolle, sagten SPD-Fraktionsvize Eva-Maria Voigt-Küppers und Berivan Aymaz, Integrations-Expertin der Grünen im Landtag. „Dazu gehört auch die Frage nach dem Umgang mit Ditib, die vom Vorwurf der Bespitzelung belastet ist und sich nicht vom Einwurf der türkischen Regierung losgelöst hat“, so Aymaz.

Die erfolglosen Kläger reagierten tief enttäuscht auf den Richterspruch. Die stellvertretende Vorsitzende des Zentralrates der Muslime, Nurhan Soykan, meinte: „Das Urteil hat nicht zur Rechtssicherheit des islamischen Religionsunterrichts in NRW beigetragen. Wie der Zentralrat auf die Situation reagiere, sei noch nicht klar. Er schließt nicht aus, seinen Sitz im Beirat ruhen zu lassen. Dann wären schon zwei von vier Verbänden – der Zentralrat und Ditib – für unbestimmte Zeit nicht mehr in der Runde vertreten.