Düsseldorf. . Handy-Überwachung, Videokameras, Unterbindungsgewahrsam – das neue Polizeigesetz soll die Bürger besser vor Terroristen und Verbrechern schützen.

Der Landtag hat das umstrittene neue Polizeigesetz für NRW mit großer Mehrheit verabschiedet. Die Polizisten bekommen damit ab Januar mehr Befugnisse bei ihren Einsätzen gegen terroristische Gefährder und auch „gewöhnliche“ Kriminelle. Das Gesetz, das CDU und FDP vorangetrieben hatten, wurde nach massiver Kritik mehrfach überarbeitet und an manchen Stellen abgeschwächt, so dass am Ende auch die SPD-Abgeordneten mit Ja stimmten. Kritiker warnen dennoch: Der Staat greife zu stark in die Grundrechte der Bürger ein. Hier die Eckpunkte zum „Sicherheitspaket“ des Landes:

Unterbindungsgewahrsam

Dieser Punkt im neuen Gesetz ist besonders umstritten. Der Unterbindungsgewahrsam ermöglicht es, Verdächtige bis zu zwei Wochen (derzeit sind es 48 Stunden) einzusperren, um ein kurz bevorstehendes, schweres Verbrechen zu verhindern, zum Beispiel einen Terroranschlag. Der Gewahrsam kann einmalig um weitere zwei Wochen verlängert werden. Die ursprünglichen Pläne sahen einen Monat vor mit anschließender Verlängerungsmöglichkeit.

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Die Entscheidung, ob ein Gefährder in Gewahrsam genommen wird, trifft immer ein Richter, nicht die Polizei. Betroffene haben das Recht auf Unterstützung durch einen Anwalt. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sagt, die Polizei müsse schon im Vorfeld eingreifen können: „Sie kann nicht warten, bis die Bombe explodiert ist.“ Gewahrsam soll in geringerem Umfang übrigens auch angeordnet werden können, wenn sich Hooligans oder gewalttätige Partner über Anordnungen hinwegsetzen oder wenn sich Tatverdächtige weigern, ihre Identität preiszugeben, indem sie zum Beispiel ihre Fingerkuppen mit Nagellack verkleben.

Überwachung von Telefonen und Textnachrichten

Nach Anordnung eines Richters darf die Polizei bei kurz bevorstehenden Verbrechen auf verschlüsselte Whats-App- und andere Messengerdienste zugreifen. Für diese so genannte Quellen-TKÜ ist eine Software nötig, die heimlich Daten ausspäht (Staatstrojaner). Die Landesregierung betont, dass viele Terrorgefährder bei der Planung ihrer Taten heute Messengerdienste nutzten. Das alte Polizeigesetz stamme aber noch aus dem „Wählscheibenzeitalter“. Wichtig: „Berufsgeheimnisträger“ wie Anwälte, Geistliche und Ärzte dürfen nicht überwacht werden.

Aufenthaltsvorgaben

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Potenzielle Terroristen, aber auch Hooligans, prügelnde Ehemänner oder Pädophile müssen mit „Aufenthaltsvorgaben“ rechnen. Ein Richter kann ihnen verbieten, einen bestimmten Ort aufzusuchen (Moschee, Stadion, Kindergarten) oder ihre Wohnung zu verlassen. Um schwere Verbrechen zu verhindern, kann auch das Tragen von elektronischen Fußfesseln richterlich angeordnet werden.

Videobeobachtung

Mehr Videobeobachtung soll es künftig an Kriminalitätsschwerpunkten geben. Das kann ein großer Bahnhof sein, ein belebter Platz in der Innenstadt oder eine Partymeile. Das geht aber nur, wenn die Polizei auch direkt eingreifen und eine Streife zu dem Ort schicken kann, wenn die Kamera eine gefährliche Situation zeigt. Bisher war Kameraüberwachung nur in Ausnahmefällen möglich.

Strategische Fahndung

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19. November 2015, Hagen Hoheleye. Personenfahnder der Kriminalpolizei Kripo PHK Michael Jäger (li.) und PHK Ulrich Schreiber. Polizei Hagen. Handschelle / Handschellen / Verhaftung / Festnahme. Themenfoto Symbolfoto Symbolbild Festnahme / Gewahrsam.
WP-Foto: Michael Kleinrensing
Von Holger Dumke, Robin Kunte, Erik Acker

Damit bekommt die Polizei in NRW das Recht, Menschen auch ohne einen konkreten Verdacht zu kontrollieren. Voraussetzung dafür ist allerdings ein konkreter Anlass, zum Beispiel eine Einbruchsserie in einem bestimmten Gebiet oder Drogenschmuggel über eine Grenze. Damit bleibt NRW hinter der so genannten Schleierfahndung zurück, die in 14 Bundesländern gilt. Dort können sich Polizisten auch ohne konkreten Anlass Ausweise zeigen lassen und in Kofferräume und Taschen schauen.

Das sagen die Befürworter

„Kriminelle und Gefährder werden dieses Gesetz zu spüren bekommen“, lobte CDU-Innenexperte Gregor Golland. Aus Sicht der Landesregierung schafft dieses Polizeigesetz mehr Sicherheit und damit auch mehr Freiheit für die Bürger. SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty geriet fast ins Schwärmen: Dieses Gesetz tauge als Vorbild für alle anderen Bundesländer. Lobend äußerte sich auch Michael Mertens, NRW-Chef der Polizeigewerkschaft GdP.

Die Grünen warnen

„Das Gesetz enthält trotz Nachbesserungen weitreichende und verfassungsrechtlich zum Teil sehr bedenkliche Grundrechtseingriffe“, sagte die Grünen-Innenexpertin Verena Schäffer. „Wir werden das Gesetz nach dem Beschluss des Landtags auf seine Verfassungskonformität überprüfen lassen.“

>>>>> SPD-Jugend kritisiert das Gesetz

NRW-Innenminister Herbert Reul stellte einen Zusammenhang her zwischen dem Anschlag in Straßburg und dem neuen Polizeigesetz: „Die Gefahr des Terrorismus ist real, Europa liegt im Zentrum des Terrorismus, und es ist Zeit zu handeln.“

Der SPD-Parteinachwuchs (Jusos) ärgert sich sehr über das Ja der SPD-Abgeordneten zum Gesetz. „Die Zahlen in der Kriminalitätsstatistik sind seit Jahren rückläufig. Wir brauchen kein neues Polizeigesetz“, sagte Juso-Landeschefin Jessica Rosenthal.