Düsseldorf. Kein anderes Bundesland nimmt so viele Flüchtlinge auf wie Nordrhein-Westfalen. Allein in diesem Jahr werden über 40.000 Menschen erwartet. Doch wer entscheidet, wie viele Flüchtlinge jedes Bundesland aufnimmt? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Flüchtlinge.

Die steigende Zahl der Flüchtlinge in NRW wird für Land und Kommunen zur Herausforderung. Amnesty International registriert eine wachsende Bereitschaft in der Bevölkerung, die Flüchtlinge zu unterstützen. Kirchen, Kommunen, Flüchtlings- und Wohlfahrtsverbände klagen aber über unzureichende Hilfsangebote und Finanzmittel. Lesen Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Flüchtlinge:

Wie viele Flüchtlinge werden in diesem Jahr in NRW erwartet?

NRW rechnet mit insgesamt rund 40.000 Asylbewerbern in 2014. Allein für Oktober sagt das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration eine Zuweisung von 5300 Flüchtlingen voraus. Zur Zeit sind in den 20 Landeseinrichtungen für die Flüchtlingsaufnahme 7500 Menschen untergebracht – bei „normalen“ Kapazitäten für 6700 Personen.

Wie haben sich die Flüchtlingszahlen entwickelt?

Von rund 5000 Erstanträgen im Jahr 2007 stiegen die Zahlen seit 2012 stark an. 2013 wurden knapp 24 000 Flüchtlinge registriert.

Wie werden die Aufnahmequoten der Bundesländer berechnet?

NRW werden nach dem „Königsteiner Schlüssel“ in diesem Jahr 21,2 Prozent aller Flüchtlinge in Deutschland zugewiesen. Die Aufnahmequote wird jährlich anhand der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl berechnet.

Dürfen Flüchtlinge in Deutschland arbeiten?

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu lockern. Künftig wird das absolute Beschäftigungsverbot auf drei Monate beschränkt. Asylbewerber und Geduldete sollen statt bisher erst nach vier Jahren bereits nach 15 Monaten im gesamten Bundesgebiet arbeiten dürfen.

Was fordern die Städte?

Der NRW-Städtetag beklagt, dass das Land Flüchtlinge schon nach wenigen Tagen und Wochen auf die Kommunen verteilt. Die Städte fordern, dass NRW mehr zentrale Landeseinrichtungen baut, so dass Asylsuchende solange dort bleiben können, bis über ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland entschieden wurde. Wer kein Asyl erhält, soll von der zentralen Landeseinrichtung direkt in sein Herkunftsland zurückkehren müssen.

Können die Innenminister von Bund und Ländern für Entlastung sorgen?

Die Innenminister haben sich auf eine Beschleunigung der Asylverfahren verständigt. Damit soll sowohl die Anerkennung als auch die Ablehnung von Asylanträgen schneller ermöglicht werden. Die Innenminister verlangen auch eine gerechtere Verteilung in Europa.

Gilt die Schulpflicht auch für Flüchtlingskinder?

Nach der Zuweisung der Familien an die Gemeinde gilt die Schulpflicht. In NRW-Schulen richtet die Bezirksregierung Auffangklassen ein, in denen die Flüchtlingskinder Deutsch lernen und möglichst schnell in Regelklassen unterrichtet werden sollen.