Berlin. . Die meisten wünschen sich Selbstbestimmung am Lebensende. Die Parteien tun sich aber schwer mit einem Gesetz. Jetzt liegen fünf Vorschläge vor. Sie reichen von einem strikten Sterbehilfe-Verbot bis zur einer sehr liberalen Regelung, die Sterbehilfe-Vereine erlaubt. Ein Überblick.
Die Mehrheit der Deutschen wünscht sich Selbstbestimmung am Lebensende. 60 Prozent wollen dafür sogar private Sterbehilfevereine zulassen. Die Mehrheit im Bundestag lehnt das ab, die Politik befürchtet die Kommerzialisierung des Todes durch Sterbehelfer wie Roger Kusch & Co.
Bis Ende 2015 wollen die Abgeordneten einen Ausweg aus dem Dilemma finden: Vier Gruppen haben bereits Vorschläge gemacht – am heutigen Donnerstag kommt noch eine fünfte dazu: Die Gruppe um Peter Hintze (CDU) und Carola Reimann (SPD) will, dass Ärzte ihren todkranken Patienten beim Suizid helfen können.
Ein Überblick über die Debatte.
1. Striktes Verbot
Ärzte, Vereine, Organisationen: Wer Sterbehilfe anbietet, soll bestraft werden. Die Gruppe um Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und Fraktionschef Volker Kauder (CDU) will jede Form der Suizidbeihilfe strafrechtlich verbieten – mit Ausnahme von Situationen, in denen Angehörige einem Sterbewilligen bei der Selbsttötung helfen. Anders als alle anderen Gruppen drohen sie auch Ärzten mit dem Strafrecht: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Ärzte Sterbehilfe leisten“, so Kauder.
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2. Ärztliche Sterbehilfe per Gesetz erlaubt
„Verbote sind das falsche Signal“, sagt Carola Reimann. „Sie verstärken nur die Ängste.“ Zusammen mit dem CDU-Mann Peter Hintze setzt sich die SPD-Politikerin für eine zivilrechtliche Regelung ein, der Ärzten unter bestimmten Bedingungen die Beihilfe zum Suizid erlaubt. Die Erlaubnis soll nur bei unumkehrbar tödlich erkrankten Erwachsenen gelten, und auch nur dann, wenn ein zweiter Arzt die Diagnose bestätigt hat. „Ärzte brauchen Rechtssicherheit, um ihren Patienten in einer aussichtslosen Lage helfen zu dürfen.“ Sterbehilfe durch Vereine lehnt die Gruppe dagegen ab.
3. Ärztliche Sterbehilfe ja – aber nicht extra regeln
Die Gruppe um die beiden SPD-Politikerinnen Eva Högl und Kerstin Griese will die Gesellschaft vor allem vor professionellen Sterbehelfern schützen: Mit einem neuen Straftatbestand will die Gruppe die organisierte Förderung und Unterstützung des Suizids durch Vereine oder Einzelpersonen künftig gesetzlich verbieten.
Anders als beim Vorschlag der ersten Gruppe um die Christdemokraten Gröhe und Kauder, sollen Ärzte aber im individuellen Fall den Freiraum behalten, der ihnen jetzt schon zusteht: Die Beihilfe zum Suizid müsse für sie straffrei bleiben, so die Forderung.
Umgekehrt grenzen sich Högl und Griese aber auch von der zweiten Gruppe (Reimann/Hintze) ab: Beihilfe zum Suizid dürfe nicht durch neue Gesetze „zum Rechtsanspruch oder zum Normalfall“ werden, fordern sie.
4. Angehörige, Pfleger, Ärzte dürfen bei Suizid helfen
Die Gruppe um die Grünenpolitiker Elisabeth Scharfenberg und Harald Terpe stimmen weitgehend mit der dritten Gruppe überein. Sie wollen einerseits Vereine verbieten und lehnen andererseits aber auch eine rechtliche „Institutionalisierung“ der ärztlichen Suizidbeihilfe ab. Wichtig ist den beiden Gesundheitsexperten, dass nicht nur Familienmitglieder, sondern auch Ärzte, Pfleger und Angehörige anderer Heilberufe, die den Patienten persönlich nahestehen, straffrei bleiben, wenn sie einem Sterbwilligen beim Suizid helfen.
5. Sterbehilfevereine erlaubt
„Gemeinnützige Sterbehilfevereine muss es geben und sie sollten auch in Deutschland erlaubt sein“, sagt dagegen Renate Künast. Die Grünenpolitikerin will die Zulassung organisierter Sterbehilfe klar regeln – etwa über Mindeststandards. Solche Vereine seien ein wichtiges Angebot: „Die Frage ist doch: Sind Verwandte prinzipiell vertrauenswürdiger als Mitarbeiter von Vereinen? Und was ist mit den Menschen, die privat niemanden haben, den sie um Hilfe bitten können?“