Essen. Sogenannte “Legal Highs“ beunruhigen die Behörden. Diese rauschauslösenden psychoaktiven Substanzen sind völlig legal im Internet zu erwerben. Die Hersteller bringen die neuen Produkte schneller auf den Markt, als der Staat sie verbieten kann. Allein in diesem Jahr gab es sechs Todesfälle.

Der rasant zunehmende Internet-Verkauf von rauschauslösenden psychoaktiven Substanzen beunruhigt die Gesundheitsbehörden. Nach dem Konsum der oft als Badesalze, Räucherstäbchen oder Spice getarnten Stoffe sind in den letzten vier Jahren 40 Menschen gestorben. Weitere 500 haben sich dabei vergiftet, räumt die Bundesregierung auf Fragen der Linkspartei im Bundestag ein. Allein in diesem Jahr gab es schon sechs Todesfälle. Die als „Legal Highs“ bezeichneten Stoffe gelten für viele Drogenabhängige als Cannabis-Ersatz.

Kernproblem: Dem Staat gelingt es nicht mehr, den Vertrieb der Substanzen rechtlich zu unterbinden und den Handel damit zu ahnden. Die „Legal Highs“ fallen nicht unter das Betäubungsmittel-Gesetz, weil die Hersteller ihre Zahl und vor allem die Zusammensetzung ständig ändern. Alleine 2013 kamen 50 neue auf den Markt. 2009 waren es erst sechs. Strafvorschriften des Betäubungsmittel-Gesetzes ziehen aber nur, wenn die Stoffe in einer dem Gesetz beigefügten Liste enthalten sind. Durch die schnellen Veränderungen kommt der Gesetzgeber bei der Zusammenstellung der Liste nicht mit.

Regierung sucht einen strafrechtlichen Ausweg

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes von Juli und des Bundesgerichtshofes (BGH) von Anfang September sind die „Legal Highs“ aber auch keine Arzneien, wie Focus-Online am Wochenende berichtet. Ihr Handel ist damit nicht mit den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes zu untersagen. Der 3. Strafsenat des BGH hat mit dieser Begründung einen Norddeutschen freigesprochen, der die psychoaktiven Substanzen als Raumdüfte und Badesalze verkauft hatte und deswegen verurteilt worden war.

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Die Regierung sucht jetzt händeringend nach einem strafrechtlichen Ausweg. Sie empfiehlt den Strafverfolgungsbehörden, Händlern „im Einzelfall“ Verstöße gegen das Tabakrecht und das Lebensmittelrecht nachzuweisen, wie aus der Bundestagsantwort hervorgeht.

Vor allem junge Männer nehmen "Legal Highs"

Die Experten des Gesundheitsministeriums in Berlin gehen davon aus, dass mit dem Konsum der Stoffe „unkalkulierbare gesundheitliche Gefahren“ verbunden sind. Sie führten nicht nur zu „erhöhter Herzfrequenz bis hin zu Herzrasen und Schlaflosigkeit“. Viele Substanzen der „Legal Highs“ lösten Halluzinationen aus oder hätten Missbrauchspotenzial. Auch seien körperliche Unruhen, Panikattacken, Psychosen, Verwirrtheit und Hautreizungen möglich bis hin zu „erhöhten Selbstmordraten“. Einige der verwendeten Stoffe seien verdächtig, Krebs auszulösen.

Nach einer Online-Umfrage des Bundesgesundheitsministeriums sind die meisten Konsumenten der berauschenden Badesalze und Räucherstäbchen männliche junge Erwachsene, die über eine vergleichsweise hohe Schulbildung verfügen.