Essen. Für die “Ice Bucket Challenge“ filmte der Grünen-Politiker Cem Özdemir sich auf einem Berliner Balkon - im Hintergrund war eine Hanfpflanze zu sehen. Doch der Anbau dieser Pflanzen ist wegen ihrer berauschen Wirkung verboten. Özdemir könnte deshalb nun ein juristisches Nachspiel drohen.

Cem Özdemir wollte ein "sanftes Statement" setzen. In seinem Video für die Ice Bucket Challenge filmte der Grünen-Vorsitzende sich auf dem Balkon seiner Berliner Wohnung - während im Hintergrund eine Hanfpflanze wehte. Özdemir nutzte das Video um sich für die Legalisierung von Hanf einzusetzen. Doch nun droht dem 49-Jährigen womöglich ein juristisches Nachspiel. Denn der Anbau und Besitz von Hanf ist in Deutschland verboten. Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen gegen Özdemir.

"Dazu sind wir verpflichtet", sagte Martin Steltner, Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, im Gespräch mit unserer Redaktion. Der Besitz von verbotenen Rauschmitteln sei ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Es mache keinen Unterschied, ob es sich dabei um "Lieschen Müller" oder einen Spitzenpolitiker handele.

Özdemir wird vorerst nicht verhört

Zu einem Verhör Özdemirs oder einer Hausdurchsuchung werde es aber vorerst nicht kommen: "Wir sichten zunächst nur Presseberichte und Videos", erklärt Steltner. Erst, wenn anschließend ein begründeter Anfangsverdacht gegen Özdemir bestehe, könne die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleiten. Doch weil Özdemir Abgeordneter des Bundestags ist, gäbe es eine weitere Hürde.

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Denn als Abgeordneter genießt Özdemir Immunität. Deshalb darf die Polizei erst Ermittlungen aufnehmen, wenn der Bundestag seine Erlaubnis erteilt. Die Entscheidung darüber fällt normalerweise im Immunitätsausschuss. Er empfiehlt dem Bundestag, ob die Immunität aufgehoben werden soll oder nicht.

Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, nannte die Rechtslage "relativ eindeutig". Erlaubt ist nur das Pflanzen von Nutzhanf - aber nur für Landwirte. Auch dafür ist eine Genehmigung erforderlich. Der BDK erwartet ein Ermittlungsverfahren gegen Özdemir. Da der Anbau und Besitz einer solchen Hanfpflanze bis auf ganz wenige Ausnahmefälle gegen das Betäubungsmittelgesetz verstößt, dürfte bereits gegen Herrn Özdemir von Amts wegen ermittelt werden, sagte Schulz der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Grundsätzlich sei aber eine Reform der Drogenpolitik durchaus zu begrüßen, auch, um Konsumenten zu entkriminalisieren. (mit dpa)