Berlin. Die Terrorgruppierung Islamischer Staat ist jetzt offiziell in Deutschland verboten. Bisher konnten Anhänger des Islamischen Staats in Deutschland offen dessen Fahne oder Abzeichen zeigen. Damit ist jetzt Schluss. Auch in Sozialen Netzen dürfen sich die IS-Anhänger jetzt nicht mehr zeigen.

Die Bundesregierung hat der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) Aktivitäten in Deutschland verboten. "Die Terrororganisation Islamischer Staat ist eine Bedrohung - auch für die öffentliche Sicherheit in Deutschland", sagte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) am Freitag in Berlin. "Dieser Bedrohung treten wir heute entschlossen entgegen."

Das Verbot umfasse jegliche Beteiligung an dieser Organisation, auch in sozialen Medien oder bei Demonstrationen. Es schließe das Tragen von Kennzeichen oder das Sammeln von Spenden ein. "Das heutige Verbot ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den internationalen Terrorismus", sagte de Maizière.

Durch das Verbot ist der IS in Deutschland noch nicht als ausländische terroristische Vereinigung eingestuft - dazu ist ein Gerichtsurteil erforderlich. Nach Einschätzung der Bundesregierung sind in der Miliz auch mehrere hundert deutsche Kämpfer aktiv. Zunächst hatten WDR, NDR und "Süddeutsche Zeitung" über das bevorstehende Verbot berichtet.

Zahl der IS-Kämpfer gestiegen

Das IS-Verbot gehört zu einer Reihe von Maßnahmen der Bundesregierung im Kampf gegen die vor allem im Irak und in Syrien tätigen Terroristen. So hat sie neben humanitärer Hilfe für die Flüchtlinge im Irak auch Waffenlieferungen an die Kurden im Nordirak beschlossen, die gegen die IS kämpfen. Nach Angaben des Geheimdienstes CIA hat die IS zwischen 20.000 und 31.500 Angehörige im Irak und in Syrien. Die Zahl sei durch eine verstärkte Rekrutierung seit Juni gestiegen, berichtete der US-Nachrichtensender CNN unter Berufung auf einen CIA-Sprecher.

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Die Forderung nach einem IS-Verbot in Deutschland war von Politikern aus allen Bundestags-Parteien erhoben worden. Allerdings gab es Zweifel, ob der IS in Deutschland überhaupt eine Organisationsstruktur hat. Das Innenministerium hatte daraufhin mit den Bundesländern geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Verbot vorliegen.

Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach sagte im ARD-"Morgenmagazin", das Innenministerium habe geprüft, ein Vereinsverbot oder ein Betätigungsverbot zu hängen. Ein Verbot, das "gerichtsfest" sein müsse, sei rechtlich kompliziert. "Zumal ein Vereinsverbot allein möglicherweise nicht die gewünschte Wirkung hinterlassen kann. Es geht ja dann darum, eine Organisationsstruktur zu zerschlagen, den Mitgliedern die Basis für ihre Aktivitäten zu nehmen."

Liste der terroristischen Vereinigungen

Der IS gehöre auf die Liste der terroristischen Vereinigungen, wofür die Europäische Union verantwortlich sei, sagte Bosbach. "Dass es sich beim IS um eine terroristische Vereinigung handelt, dürfte zweifelsfrei sein."

Betätigungsverbote sind vom Bundesinnenministerium und den Behörden der Länder bisher beispielsweise 1993 gegen die kurdische Arbeiterpartei PKK sowie gegen die Nationale Befreiungsfront Kurdistans ERNK verhängt worden - die europäische Führung der PKK. Im Jahr 2008 gab es ein solches Verbot gegen den PKK-Fernsehsender Roj-TV und seinen deutschen Ableger.

Verbot des Tragens von Abzeichen

Die entsprechenden Regelungen sind im Vereinsgesetz festgeschrieben. Betätigungsverbote werden gegenüber solchen ausländischen Vereinen erlassen, die in Deutschland nicht über gerichtsfest nachweisbare Strukturen verfügen, denen aber eine Betätigung im Inland nachweisbar ist. Ziel ist die Unterbindung jeglicher Aktivitäten von Anhängern und Mitgliedern im Inland. Darunter fallen auch ein Verbot des Tragens von Abzeichen und Versammlungen oder die Beschlagnahme und Einziehung von Vermögen. Zudem wird die Unterstützung durch Progaganda oder Geld- oder Sachspenden untersagt. (dpa)