Berlin. Die CSU plant Einschränkungen für Zuwanderer aus der EU beim Kindergeld und bei der Grundsicherung im Alter. So sollen EU-Ausländer, die in Deutschland arbeiten, aber ihre Kinder im Heimatland lassen, deutlich weniger Kindergeld erhalten.

EU-Ausländer, die in Deutschland arbeiten, aber ihre Kinder im Heimatland lassen, sollen nach den Vorstellungen der CSU deutlich weniger Kindergeld erhalten. Die Zahlungen sollen sich nach den Lebenshaltungskosten im Wohnort des Kindes richten. Das ist eine von mehreren Forderungen, mit denen die CSU das Gesetzespaket gegen Sozialmissbrauch verschärfen will. Wenn das Kabinett in der nächsten Woche die Gesetzesinitiative gegen Sozialbetrug bei Armutszuwanderern auf den Weg bringt, wollen die CSU-Minister mehrere „Prüfaufträge“ in einem Brief zu Protokoll geben.

Unter anderem wollen die Minister, dass ein Leistungs-Ausschluss für die ersten drei Monate Aufenthalt in Deutschland geprüft wird. Senioren, die nach Deutschland auswandern, sollen ihre Existenzsicherung nachweisen und von der Grundsicherung im Alter ausgeschlossen werden. Darüber hinaus will die CSU, dass ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Sozialmissbrauch noch im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt wird.

Urteil zum Sozialmissbrauch erwartet

Erwartet wird, dass die Richter im Laufe des Jahres über den Fall einer Frau urteilen, deren Hartz-IV-Antrag abgelehnt wurde, weil sie sich nicht um einen Arbeitsplatz bemüht habe. Falls die Luxemburger Richter nun die deutsche Haltung bestätigen, soll das Gesetzespaket dementsprechend angepasst werden.

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Die CSU pocht darauf, dass die Ergebnisse ihrer Prüfaufträge in das laufende Gesetzgebungsverfahren Eingang finden. Damit wollen die CSU-Minister Gerd Müller (Entwicklungshilfe), Christian Schmidt (Landwirtschaft) und Alexander Dobrindt (Verkehr) sicherstellen, dass ihre Positionen nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Soforthilfe für betroffene Städte

Zuletzt hatte eine Staatssekretärs-Runde einen Abschlussbericht zur Armutszuwanderung vorgelegt. Wie das Innenministerium auf Anfrage mitteilte, setzt sich Ressortchef Thomas de Maizière (CDU) für eine „zeitnahe Kabinettbefassung“ ein. Geplant war bisher der 27. August. Zeitweise schien dieser Termin wegen der CSU-Einwände gefährdet. Nun stellen die Minister mit ihrem Brief sicher, dass der Zeitplan bestehen bleibt, aber das Gesetzespaket nachträglich verschärft werden kann.

Unumstritten ist eine Soforthilfe für besonders belastete Kommunen in Höhe von 25 Millionen Euro. Das kommt gerade einigen klammen Städten im Ruhrgebiet wie Duisburg und Dortmund zugute. Auch sieht das geplante Gesetzespaket schon jetzt mehrere Maßnahmen vor, um härter gegen Sozialmissbrauch vorzugehen. Die Aufenthaltsdauer zur Jobsuche für EU-Zuwanderer wird künftig auf sechs Monate befristet. Wer bis dahin keine Stelle findet, soll im Regelfall ausreisen. Darüber hinaus sollen in Missbrauchsfällen bis zu fünfjährige Wiedereinreisesperren verhängt werden. Das Kindergeld soll nur nach Vorlage einer amtlichen Steueridentifikationsnummer gewährt werden. Damit soll verhindert werden, dass Familien an verschiedenen Orten doppelt die Leistung beantragen können.