Karlsruhe. . Rüstungsexporte, NPD-Verbot, Bankenunion: Vor dem Karlsruher Bundesverfassungsericht stehen in den kommenden Monaten eine Reihe wichtiger Urteile an.

In Karlsruhe herrscht noch sommerliche Ruhe. Auch beim Bundesverfassungsgericht sind viele Richter im Urlaub und tanken Kraft für den Herbst. Der wird voraussichtlich heiß in Karlsruhe, jedenfalls juristisch betrachtet. Denn es stehen heikle Urteile an und zeitraubende Verfahren müssen vorangebracht werden. Drei anstehende brisante Urteile im Überblick:

Rüstungsexporte: Ein heikles Thema liegt da auf den Tischen der Richter. Sie sollen entscheiden, ob der Bundestag bei geplanten Waffenexporten mitreden darf. Bisher legt die Bundesregierung einen jährlichen Rüstungsexportbericht vor, der im Rückblick statistische Daten aufführt. Vorab-Infos gibt es nicht.

Die Grünen-Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul haben geklagt. „Wir haben immer die Illusion, dass das Parlament sich einmischen kann“, sagte Ströbele in der Verhandlung im April. Die Richter müssen die Rechte des Parlaments mit den Interessen von Regierung, Kunden und Rüstungsindustrie abwägen – Ausgang ungewiss.

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Erbschaftsteuer: Vor allem Familienunternehmer in Deutschland blicken sorgenvoll nach Karlsruhe. Sie sind am meisten von der Frage betroffen, ob der Gleichheitsgrundsatz verletzt ist, wenn Erben von Geschäftsvermögen gegenüber denen von Privatvermögen massive Steuervorteile genießen. „Die erheblichen Privilegierungen sind unbestritten. Damit dies nicht verfassungswidrig ist, muss es dafür eine Rechtfertigung geben“, sagte der Vorsitzende Richter Ferdinand Kirchhof im Juli skeptisch. Bei den Zweifeln ist fraglich, ob Firmen und Bundesregierung mit ihren Gründen gegen eine Reform, wie etwa Arbeitsplatzer­halt, komplett durchdringen.

NPD-Klage gegen Manuela Schwesig: Hat sich die Bundesfamilienministerin den Mund verbrannt, als sie sich gegen die NPD äußerte? Der „Thüringischen Landeszeitung“ hatte sie unter anderem gesagt: „Ziel Nummer 1 muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt.“ NPD-Anwalt Peter Richter trat vor dem Verfassungsgericht selbstsicher auf wie immer.

Doch die Richter verloren in ihrer Verhandlung im Juli sichtlich die Geduld mit dem jungen Juristen. Sie grillten ihn förmlich mit Fragen und konnten sich manch ätzende Bemerkung („Das grenzt doch an Schizophrenie“) nicht verkneifen. Es sieht aus, als würde die NPD nach dem „Spinner“-Urteil zugunsten von Bundespräsident Joachim Gauck eine neue Abfuhr hinnehmen müssen.

Daneben haben die Richter ar­beitsintensive Verfahren auf dem Tisch, die vorangetrieben werden müssen: das NPD-Verbotsverfahren sowie die Besoldung von Beamten.