Berlin. . Egal ob bei sengender Hitze in Afrika oder Afghanistan: Einer neuen Dienstvorschrift der Bundeswehr zufolge sind Tätowierungen stets abzudecken. Doch gegen den “Tattoo-Erlass“ regt sich Widerstand. Der Wehrbeauftragte des Bundestags warnt indirekt gar, der Erlass könne potentielle Bewerber abschrecken.

In der Bundeswehr regt sich Widerstand gegen die neue Dienstvorschrift zum Erscheinungsbild der Soldaten, den sogenannten Tattoo-Erlass. "Die Neufassung des Haar- und Barterlasses sorgt in der Bundeswehr für große Verunsicherung", sagte der Wehrbeauftragte des Bundestags, Hellmut Königshaus, dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".

38 Eingaben hat er dazu seit Inkrafttreten der Vorschrift im Februar bereits erhalten. Der Erlass legt unter anderem fest, dass Tätowierungen abzudecken sind - auch bei sengender Hitze etwa in den Einsätzen in Afghanistan oder Afrika. Auch auffallende Schmuckstücke und Kosmetik sind untersagt.

"Wenn die Bundeswehr in Zukunft etwa jeden siebten deutschen Staatsbürger eines Jahrgangs davon überzeugen möchte, sich bei ihr zu bewerben", sagt Königshaus, "sollte klug abgewogen werden, wie rigide das äußere Erscheinungsbild junger Soldatinnen und Soldaten geregelt wird." Das Verteidigungsministerium teilte dem "Spiegel" aber mit, dass keine Änderung geplant sei. (dpa)