Karlsruhe. Die rechtsextreme NPD ist am Dienstag mit Klagen gegen die Bundespräsidenten-Wahlen 2009 und 2010 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Zudem wies das Gericht die NPD-Klage gegen Bundespräsident Gauck zurück. Gauck hatte die NPD Spinner genannt.

Die Klagen der rechtsextremen NPD gegen die Bundespräsidentenwahlen von 2009 und 2010 sind vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Wiederwahl von Horst Köhler 2009 sowie die Wahl von Christian Wulff 2010 seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, urteilte das Gericht am Dienstag.

Die Richter wiesen die Klagen des NPD-Vorsitzenden Udo Pastörs und zweier Landtagsabgeordneter ab. Pastörs war beide Male Mitglied der Bundesversammlung, die für die Wahl des Bundespräsidenten zuständig ist. Beide Male hatte er unter anderem erfolglos eine persönliche Vorstellung der Kandidaten und mündliche Aussprachen gefordert. Deswegen sah er seine Rechte als Versammlungsmitglied verletzt.

Auch interessant

Die Richter urteilten, dass die Wahl des Staatsoberhaupts nach dem Grundgesetz ohne Aussprache stattfinde. "Eine Personal- oder Sachdebatte über oder mit dem Kandidaten soll gerade ausgeschlossen sein", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Die Rechte Pastörs' seien nicht verletzt.

Gauck darf NPD Spinner nennen

Die Klage der rechtsextremen NPD gegen Äußerungen von Bundespräsident Joachim Gauck ist am Dienstag ebenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Rechte der NPD seien durch die Aussagen des Staatsoberhaupts im August 2013 vor Schülern nicht verletzt worden, erklärte das Gericht am Dienstag in seinem Urteil.

Gauck hatte Ende August - kurz vor der Bundestagswahl - in Berlin auf wochenlange, von der NPD unterstützte ausländerfeindliche Proteste gegen ein Asylbewerberheim reagiert und unter anderem von "Spinnern" gesprochen. Die NPD sah dadurch ihr vom Grundgesetz verbrieftes Recht auf Chancengleichheit verletzt.

Die Richter urteilten, dass das jedoch nicht der Fall sei. Ein Bundespräsident müsse zwar das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit achten. Gauck habe mit seinen Worten aber nicht willkürlich Partei ergriffen. Seine Integrationsaufgaben habe er damit nicht "evident" vernachlässigt. (dpa)